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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entscheidet über die Zulassung eines Volksbegehrens für einen Gesetzentwurf zur Rechtschreibreform

14.02.2000

Der Staatsgerichtshof hat heute entschieden, dass der Gesetzentwurf der Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform in Bremen und Bremerhaven" auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des bremischen Schulgesetzes nur teilweise zulässig ist. Soweit der Senat bzw. der jeweils zuständige Senator in dem Entwurf auf eine gegen die Rechtschreibreform gerichtete Politik festgelegt werden soll, verstoße dies gegen das Gebot der Gewaltenteilung und sei daher verfassungsrechtlich zu beanstanden.


Einem Volksbegehren zugeführt werden kann dagegen der Teil des Gesetzentwurfs, nach dem in den Schulen die "allgemein übliche Rechtschreibung" d.h. "die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der verwendeten Bücher verwendet wird", unterrichtet werden soll. Der Staatsgerichtshof hält zwar - wie der Senat - diesen Teil des Gesetzentwurfes für problematisch, da sein Inhalt nicht eindeutig bestimmbar sei. Diese Schwierigkeiten seien aber durch Auslegung überwindbar.


Der Senat wird der Entscheidung des Staatsgerichtshofes Rechnung tragen und dem für zulässig erklärten Teil des Volksbegehrens seinen nach dem Gesetz vorgesehenen Fortgang geben. Sofern ein Zehntel der etwa. 500.000 Stimmberechtigten des Landes Bremen das Volksbegehren auf Beschlussfassung über den Gesetzentwurf unterstützen sollten und der begehrte Entwurf in der Bürgerschaft nicht unverändert angenommen worden ist, findet über das Begehren ein Volksentscheid statt. Ein solcher Volksentscheid würde nur dann zum Erfolg führen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die gewünschte Gesetzesänderung stimmen sollte. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt haben.


Mit dieser Entscheidung ändert sich in der Praxis nichts. Es verbleibt insbesondere in den Schulen bei der neu eingeführten Rechtschreibreform. Justizstaatsrat Mäurer ist sich sicher: "Die Chancen des angestrebten Volksbegehrens sehe ich für außerordentlich gering an. Bremen wird sich nicht als einziges Bundesland in Abseits stellen lassen."