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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Kita-Beitragsrückzahlungen sind eingeleitet

Großer Teil der Bescheide wird jetzt versandt / Vollständiger Abschluss im Herbst erwartet

09.07.2015

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und die Träger der Kindertagesbetreuung in Bremen haben jetzt die Datengrundlage für die Erstattung von Elternbeiträgen so weit aufbereitet, dass ein großer Teil der Bescheide in den Versand gehen kann. "Insgesamt können knapp 35.000 Familien und Alleinerziehende mit Erstattungen rechnen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die ersten Bescheide sind bereits versandt, die letzten erreichen die Eltern voraussichtlich nach den Sommerferien. Bereits im Frühjahr abgeschlossen war die Beitrags-Neufestsetzung, Eltern zahlen seitdem nur noch den früheren, niedrigeren Beitrag.

"Weitgehend erledigt sind die gut 2.500 Fälle, in denen Eltern die Tagespflege in Anspruch genommen haben", also eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, sagte Senatorin Stahmann. Diese Fälle würden im Amt für Soziale Dienste bearbeitet. "Über 80 Prozent sind geschafft, und jeden Tag werden weitere Bescheide verschickt." Beim größten Träger, dem städtischen Eigenbetrieb KiTa-Bremen, sind drei Viertel der 12.500 erwarteten Rückerstattungen abgearbeitet. "Die Rückerstattungsbescheide gehen jetzt in den Versand an die Eltern." Nach und nach werden die übrigen Träger folgen. Gleichzeitig informiert KiTa Bremen per Brief jene Eltern, die sich noch gedulden müssen, weil die Fälle von Hand nachgearbeitet werden.

"Ursprünglich bestand die Hoffnung, alle Einzelfälle für alle Träger per Software aufzuarbeiten und die Beiträge zu einem einheitlichen Zeitpunkt zu erstatten", sagte die Senatorin weiter. "Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt." Manche Fallkonstellationen seien sehr kompliziert. "Aufwendig sind die Berechnungen zum Beispiel, wenn sich das Einkommen der Eltern oder der Betreuungsumfang mehrfach geändert haben, oder wenn Geschwisterkinder eine Einrichtung besucht oder verlassen haben." Die Software in den Kitas sei bislang vor allem dafür verwendet worden, den jeweils aktuellen Beitrag zu berechnen. Eventuelle Rückrechnungen seien nicht vorgesehen gewesen. Daher müssten viele dieser komplexeren Fälle anhand der Aktenlage manuell nachgearbeitet werden.

Damit sind allein bei KiTa-Bremen fünf Kräfte beschäftigt. Parallel wird auch geprüft, ob Eltern mit Beitragszahlungen in Verzug sind. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen Rückstände mit den Erstattungen verrechnet werden.

"Einen ganz eigenen Weg mussten wir für die 5.400 betroffenen Eltern in Elternvereinen wählen", sagte Anja Stahmann weiter. Während andere Eltern sich um die Erstattung nicht zu kümmern brauchen, weil der Träger sie abwickelt, müssen Eltern aus Elternvereinen einen Antrag stellen. Bearbeitet wird er bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, OKZ 02-5, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen. "Die Vereine arbeiten weitgehend ehrenamtlich, wir wollen sie so gut wie möglich von zusätzlichen Arbeiten entlasten", so die Senatorin weiter. Andererseits verbiete der Datenschutz den Vereinen, die Daten der Eltern an die Sozialbehörde weiterzugeben. Alle für den Antrag nötigen Nachweise bereiten die Elternvereine nun vor. Sie werden spätestens dann an die Eltern ausgegeben, wenn der Juli- Beitrag gezahlt worden ist. "Die ersten Anträge sind bereits bei uns eingegangen."

Senatorin Stahmann bat alle beteiligten Eltern um Geduld: "Das Verfahren ist sehr aufwendig, und die Träger sind noch immer intensiv beschäftigt. Jede zusätzliche Nachfrage verzögert die weitere Bearbeitung. Bitte sehen Sie deshalb zunächst von Anfragen ab, wenn Sie nicht zu den Ersten gehören, die einen Erstattungsbescheid bekommen." Sollten in Einzelfällen Eltern noch einen Anspruch geltend machen, können sie sich zum Ende des Erstattungsverfahrens melden. "Wir werden dann jedem Einzelfall nachgehen." Ein Termin nach den Sommerferien werde rechtzeitig bekannt gegeben.

Abschließend weist die Senatorin darauf hin, dass die Rückzahlung unter Umständen bei der Steuererklärung angegeben werden muss, und empfiehlt, diese Frage mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater zu klären.

Hintergrund:

Mit der Beitragsrückerstattung macht die Senatorin die von der Bürgerschaft im Januar 2013 beschlossene Anhebung der Elternbeiträge rückgängig und setzt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Oktober 2014 um. Darüber hinaus stellt sie rückwirkend zum Januar 2013 Eltern aus den unteren drei Einkommensgruppen der Beitragsordnung frei vom Kita-Beitrag.

Insgesamt sind für die Jahre 2013 bis 2015 knapp 13 Millionen Euro für die Absenkung der Beiträge und die Rückerstattung veranschlagt. Die monatlichen Erstattungsbeträge nach der Beitragstabelle liegen zwischen einem Euro und 53 Euro (bei einem Kind). Daraus ergeben sich in Einzelfällen Erstattungen bis zu einer Höhe von rund 1.400 Euro. Bei KiTa Bremen liegen die errechneten Erstattungen im Schnitt bei 215 Euro.