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Der Senator für Inneres und Sport

Bürgermeister Röwekamp betont Rechte der Beiräte bei Ortsamtsleiter-Auswahl

11.01.2006

Reaktion auf Verwaltungsgerichtsentscheid über Klage eines grünen Abgeordneten

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen (VG) in der Verwaltungsrechtssache des Grünen-Abgeordneten Schmidtmann (Konkurrenten-Eilverfahren zur Auswahl der Ortsamtsleitungsstelle Bremen-Burglesum) erklärte der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, in einer ersten Stellungnahme:

„Wir müssen den Beschluss des VG, der uns seit heute vorliegt, zunächst gründlich auswerten. Ob und welche Konsequenzen sich aus dem VG-Beschluss ergeben, ist aufgrund der vielschichtigen Sachlage noch nicht zu beantworten. Ohne Zweifel handelt es sich aber wohl um ein ‚tiefgehendes Schiff’, das sich im Spannungsfeld zwischen Beamtenrecht und den Mitwirkungsrechten der Stadtteil-Beiräte bewegt.

Ich möchte aber dennoch betonen, dass die Mitwirkung an der Besetzung der Ortsamtsleitung eines der vornehmsten Rechte der ehrenamtlichen Beiräte ist. Beiratsmitglieder sind direkt gewählt und demokratisch legitimiert.

Daher bedauern wir, dass aufgrund des Klageverfahrens des grünen Bürgerschaftsabgeordneten die Wiederbesetzung der Ortsamtsleiterstelle Burglesum gestoppt werden musste. Uns ist nach wie vor an einer raschen Wiederbesetzung der Ortsamtsleiterstelle gelegen.“