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Der Senator für Inneres und Sport

Bürgermeister Röwekamp: „Härtere Strafen für Farbvandalismus wahrscheinlicher geworden“

20.06.2005

Bremer Regelung nur dann erforderlich, wenn Gesetzentwurf im Bundesrat nicht beschlossen wird

„Besser spät als nie“ mit diesen Worten reagierte Bürgermeister Thomas Röwekamp auf den Beschluss des Bundestages vom vergangenen Freitag, mit dem ein Straftatbestand für Farbvandalismus in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Nach mehr als 8-jähriger Blockade durch Rot/Grün sei es damit endlich gelungen den Weg für Härtere Strafen für Graffiti-Sprayer frei zu machen, erklärte der für Inneres und Sport zuständige Senator und betonte: „Durch Farbvandalismus entstehen erhebliche Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum. Für die Beseitigung der Schmierereien müssen auch in Bremen Jahr für Jahr Millionenbeträge aufgewendet werden, hinzu kommt in jedem Einzelfall eine Menge Ärger und Arbeit für die betroffenen Gebäudeeigentümer.“

Nach dem bisher geltenden Strafrecht konnten Täter nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn durch die Schmierereien die Substanz der beschmierten Gebäude verletzt wurde. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorlagen wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und konnte oftmals nur nach Einholung eines kostspieligen Sachverständigengutachtens endgültig geklärt werden. Mit der Neuregelung wird wegen Sachbeschädigung bestraft, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der am 8. Juli 2005 erneut tagt.

Da eine Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene bis vor Kurzem aussichtslos erschien, hatte die Innenbehörde eine Gesetzesänderung für das Bremische Gesetz über die öffentliche Ordnung erarbeitet, nach der Farbvandalismus mit Geldbußen bis zu 2.500 Euro geahndet werden können. Die geplante Änderung des Ortsgesetzes würde überflüssig werden, sofern der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt.

Bürgermeister Röwekamp wird daher anregen, in der morgigen Sitzung der Stadtbürgerschaft die Beschlussfassung über die Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung auszusetzen. Sollte der Bundesrat dem Entwurf des Bundestages zustimmen, würde er den Entwurf für die Ortsgesetzänderung zurückziehen. Im Innenausschuss des Bundesrates werde sein Ressort den Gesetzentwurf des Bundestages unterstützen, betonte der Bürgermeister abschließend.