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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Röwekamp: „Wegweisungsrecht hat sich bewährt“

03.03.2005

2004 wurden 123 Wohnungsverweise erteilt

„Häusliche Gewalt wird in Bremen konsequent verfolgt und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geahndet. Dabei hat sich das Instrument der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot aus dem bremischen Polizeigesetz in besonderer Weise bewährt“, erklärte Innensenator Thomas Röwekamp anlässlich der gestrigen Sitzung des Gleichstellungsausschusses der Bremischen Bürgerschaft. „Opfer von häuslicher Gewalt sind fast ausschließlich Frauen und Kinder, diese benötigen besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Nicht die Opfer der Gewalt sollen nach den Taten die gemeinsame Wohnung verlassen müssen, sondern die Täter“, so der Senator weiter.

Im Jahr 2004 wurden von der Polizei im Land Bremen 227 (2003: 318) Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Beziehungsgewalt festgestellt. In 123 Fällen (2003: 113) wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot auszusprechen – in den meisten Fällen für eine Dauer von 10 Tagen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurde das Rückkehrverbot eingehalten, so dass weitere zu befürchtende Gewaltanwendungen unterbunden werden konnten.

Mit Hilfe der polizeilichen Wohnungsverweisung kann ein Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen aus der Wohnung verwiesen und mit einem Rückkehrverbot belegt werden. In dieser Zeit ist es dem Opfer möglich, weiterreichende zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten. Die betroffenen Opfer bekommen somit einen Freiraum, der ihnen in ihrem eigenen Zuhause Zeit gibt abzuwägen, wie sie in Zukunft mit dem gewalttätigen Partner umgehen wollen. Unmittelbar nach der polizeilichen Wohnungsverweisung wird den Opfern - in der Regel Frauen und ihre Kinder - sozialpädagogische Beratung und Unterstützung gewährt. Hierzu wurde ein Kooperationsverfahren zwischen der Polizei und dem Amt für Soziale Dienst entwickelt.