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Der Senator für Inneres und Sport

Rechte an Fundsachen müssen angemeldet werden

03.03.2004

Das Stadtamt teilt mit:

Die in der Zeit von September – Oktober 2003 beim STADTAMT - Fundangelegenheiten – oder bei den Polizeirevieren der Polizei Bremen abgegebenen Fundsachen (wie Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Schirme, ) werden gemäß § 979 BGB öffentlich versteigert.

Dies gilt auch für Gegenstände, die in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten gefunden worden sind. Finder oder Verlierer werden gebeten, ihre Rechte beim Stadtamt – Fundangelegenheiten - , Stresemannstraße 48 (Eingang über die Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.