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Der Senator für Inneres und Sport

Rundgang zur Hafensicherheit

12.05.2003

Innensenator Böse: „Sicherheit ist ein Standortfaktor. Das Columbus Cruise Center-Bremerhaven ist gut vorbereitet“

„Sicherheit ist seit dem 11. September 2001 zu einem bedeutenden Wettbewerbs- und Standortfaktor geworden: Wir müssen bis Mitte nächsten Jahres große Anstrengungen unternehmen, um die internationalen Vorgaben im Bereich Hafensicherheit zu erfüllen und um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen zu erhalten. Das Columbus Cruise Center-Bremerhaven ist nach meinem Eindruck auf die zukünftigen Anforderungen gut vorbereitet;“ erklärte Innensenator Dr. Kuno Böse heute (11.5.2003) bei einem Besuch im Bremerhavener Kreuzfahrtterminal.


Der Senator informierte sich vor Ort, am Beispiel der Abfertigung der „Delphin“, über die Sicherheitseinrichtungen und die Arbeit der Polizei am Kreuzfahrtterminal. Begleitet wurde er dabei von Arno Hartog und Bernd Bässmann, Geschäftsführer und Betriebsleiter des CCC-Bremerhaven, Ullrich Köster, Leiter des Führungsstabes der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, und Ulrich Tetzlaff, Direktor der Wasserschutzpolizei.


Sicherheit der Seeschiffahrt

Ab 1. Juli 2004 gelten für die Häfen in Bremerhaven und Bremen ähnlich hohe Sicherheitsanforderungen wie für Flughäfen. Passagiere des Kreuzfahrtterminals und deren Gepäck und Handgepäck werden dann vor dem Betreten des Schiffes durchleuchtet bzw. untersucht. Im CCC-Bremerhaven konnte sich Dr. Böse davon überzeugen, dass die erforderliche bauliche Maßnahmen sowie Anschlüsse und Stellplätze für Röntgengeräte im Rahmen des Umbaus bereits geschaffen wurden. Anschaffung und Betrieb der Röntgengeräte erfordern aber noch erhebliche Investitionen. Wer diese Kosten trägt, wird derzeit zwischen Betreibergesellschaft, Senat und innerhalb der Küstenländer beraten.


Grundlage der neuen Sicherheitsbestimmungen ist der internationale Code für Schiffs- und Hafenanlagensicherheit (ISPS-Code), eine Ergänzung des internationalen Schiffssicherheitsvertrages SOLAS, der am 1. Juli 2004 in Kraft tritt. Dieser Vertrag wurde im Dezember vergangenen Jahres von der IMO (Internationale Seeschifffahrtsorganisation mit Sitz in London) im Rahmen einer diplomatischen Konferenz mit Zustimmung Deutschlands verabschiedet. Kern des Abkommens ist ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Seeschifffahrt vor Terroranschlägen. „Häfen und Hafenanlagen, welche die Forderungen des ISPS-Code nicht erfüllen, werden künftig als „unsichere Häfen“ eingestuft. Schiffe, die aus solchen Häfen kommen, müssen im Verkehr mit „Sicheren Häfen“ mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen rechnen. Dies wird sich nach Einschätzung von Experten negativ auf das Frachtaufkommen in „unsicheren Häfen“ auswirken,“ so Dr. Böse.


Zur bundeseinheitlichen Umsetzung der neuen Vorschriften haben die Deutschen Küstenländer verschiedene Arbeitsgruppen beschäftigt. Unter Federführung der Bremer Polizei werden dabei Konzepte und Curricula für die Ausbildung und Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten in den Häfen erstellt.


Schnittstelle und EU-Aussengrenze

Das CCC-Bremerhaven bildet aber auch eine Schnittstelle der polizeilichen Zuständigkeit und erfordert gleichzeitig die grenzpolizeiliche Sicherheit einer EU-Außengrenze. Ullrich Köster von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und Ulrich Tetzlaff, Direktor der Wasserschutzpolizei, informierten Innensenator Dr. Böse über die unterschiedlichen Aufgaben und ihre Tätigkeit.


Für die Sicherheit im und um das Kreuzfahrtterminal herum sind neben dem Betreiber die Ortspolizeibehörde Bremerhaven und die Wasserschutzpolizei zuständig. Die allgemeinen polizeilichen Aufgaben am CCC-Bremerhaven sind aufgeteilt. Für den landseitigen Bereich vor und in dem Gebäude bis zur Passkontrolle ist die Ortspolizeibehörde Bremerhaven zuständig. Für die Abfertigungsschalter und den dahinter liegenden nicht mehr allgemein zugänglichen Bereich sowie für die Kaje und das Schiff ist die Wasserschutzpolizeidirektion zuständig. In der Praxis ist diese Arbeit durch eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeibehörden gekennzeichnet.


Die Wasserschutzpolizei übernimmt zudem die grenzpolizeilichen Aufgaben. Personen, die mit Schiffen in bzw. aus Seehäfen ein- oder ausreisen, überschreiten die Außengrenze des Geltungsbereichs des Schengen-Übereinkommens (EU-Außengrenze) und haben sich deshalb der grenzpolizeilichen Kontrolle zu stellen. Diese Kontrollen dienen vor allem der Verhinderung von illegalen Grenzübertritten; wenn Reisende in der Eile ihren Reisepass Zuhause vergessen haben, wird auch schon einmal ein Ersatzpapier ausgestellt. Neben den Reisenden müssen natürlich auch die Besatzungsmitglieder der Seeschiffe grenzpolizeilich abgefertigt werden, dies geschieht in der Regel an Bord, im Rahmen der schifffahrtspolizeilichen Abfertigung, bei der auch die Schiffs- und Ladungssicherheit und die Einhaltung des maritimen Umweltschutzes kontrolliert wird. Im Jahr 2002 wurden 16.537 Seeschiffe (davon 61 Passagierschiffe) mit 335.000 Personen an Bord (ca. 49.000 Reisende auf Passagierschiffen) grenzpolizeilich abgefertigt.