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Der Senator für Inneres und Sport

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Rockergruppierung "Mongols MC Bremen"

Innensenator Mäurer: Entscheidung lässt Mongols juristisch endgültig keinen Spielraum mehr

07.05.2015

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner erst jetzt bekannt gegebenen Entscheidung das vom Senator für Inneres und Sport am 20. Mai 2011 angeordnete Verbot des "Mongols MC Bremen" bestätigt. "Die Entscheidung belegt, dass wir mit unserer Verbots-Begründung, mit der wir damals juristisches Neuland betreten haben, voll und ganz richtig lagen", zeigt sich Innensenator Ulrich Mäurer zufrieden. "Um solchen Gruppen Einhalt zu gebieten, muss man eben auch mal etwas wagen." Eine Task Force unter Federführung der Innenbehörde hatte nach gewalttätigen Angriffen und Überfällen seitens der Bremer Mongols das Verbot innerhalb nur weniger Tage juristisch umfangreich begründet und am 20. Mai 2011 erlassen.

Der "Mongols MC Bremen" war im Dezember 2010 als erster Ortsverein der "Mongols MC in Deutschland" gegründet worden. Ab April 2011 trat er wiederholt in der Öffentlichkeit auf und eröffnete u.a. eine Vereinsstätte in der Nähe der Diskomeile. Führende Mitglieder des Vereins sowie enge Gefolgsleute waren zuvor als hochgradig kriminell und gewaltbereit in Erscheinung getreten.

Am 7. Mai 2011 und am 13. Mai 2011 ereigneten sich dann Überfälle, bei denen jeweils Mitglieder und/oder Unterstützer des Vereins "Mongols MC Bremen" überfallartig in großer Zahl Angehörige der verfeindeten Rockergruppierungen "Hells Angels" und "Red Devils" angriffen. Die Vorgehensweise machte dabei deutlich, dass die Angreifer offensichtlich auch vor schweren Verletzungen ihrer Opfer nicht zurückschreckten.

Aufgrund der zu erwartenden weiteren Eskalation der Situation durch mögliche weitere Angriffe des "Mongols MC" einerseits sowie durch zu befürchtende Racheaktionen der "Hells Angels" andererseits ordnete Innensenator Ulrich Mäurer schließlich unmittelbar nach dem zweiten Vorfall die schnellstmögliche Prüfung eines Verbots der Rockergruppierung durch eine spezielle Task Force an. Innerhalb weniger Tage konnten die erforderlichen Beweismittel für ein Verbot des Vereins zusammengetragen und die Verbotsverfügung erstellt werden, die am 20. Mai 2011 mit einem Großaufgebot polizeilicher Einsatzkräfte vollstreckt wurde. Das Verbot stützte sich dabei auf das Ermittlungsergebnis, dass der Zweck des Vereins und seine Tätigkeit nahezu ausschließlich in der gewaltsamen Konfrontation mit den verfeindeten Rockergruppierungen "Hells Angels" und "Red Devils" lag und damit den Strafgesetzen zuwiderlief.

Mit dem Verbot betrat der Senator für Inneres und Sport seinerzeit insoweit juristisches Neuland, als zwar aufgrund zahlreicher Indizien festgestellt werden konnte, dass Mitglieder und/oder Unterstützer des "Mongols MC Bremen" die Angriffe auf die verfeindeten Rocker begangen hatten, eine individuelle Zuordnung aber nicht gelang. Aufgrund dessen kam es auch nicht zu strafrechtlichen Verurteilungen einzelner Vereinsmitglieder wegen dieser Angriffe.
Der Innensenator entschloss sich, das Vereinsverbot auf die vorliegenden Tatsachen zu stützen, auch wenn keines der Vereinsmitglieder individuell wegen der begangenen Angriffe strafrechtlich belangt werden konnte. Es ist damit das bundesweit erste Verbot eines Rockerclubs, das nahezu ausschließlich präventiv mit dem Erfordernis der Abwehr weiterer Gefahren begründet wurde.

Das Oberverwaltungsgericht folgte im Klageverfahren dieser Argumentation und stellte fest, dass der Verbot des Vereins ein geeignetes Mittel gewesen sei, einer weiteren Eskalation zwischen den verfeindeten Rockergruppierungen entgegenzuwirken.
Hiergegen hatte der Verein Klage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte diese Klage zunächst im Eilverfahren (Beschluss vom 06.09.2013) und im dann im so genannten Hauptsacheverfahren (Urteil vom 10.06.2014) als unbegründet abgewiesen. Gegen das Urteil hatte das OVG keine Revision zugelassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vereins wurde nun durch das Bundesverwaltungsgericht als unbegründet zurückgewiesen.

Durch das Verbot des Vereins sind seitdem in ganz Deutschland die Bezeichnungen "Mongols Bremen", "Mongols Nation" und "Mongols Germany" sowie zahlreiche Abzeichen und Parolen des Vereins verboten, was die Neugründung anderer Ortsvereine in anderen Orten nachhaltig behindert hat. Verstöße gegen das Verbot werden von der Polizei entschlossen verfolgt; etwaigen Tätern drohen Geld- sowie Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Ergänzung:
Im Jahr 2012 hatten sich die Gruppierungen der "Hells Angels2 und der "Red Devils" selbst aufgelöst; ein neu gegründeter Teilverein der "Hells Angels" wurde durch den Innensenator im Juli 2013 verboten.
Die beiden Führungspersönlichkeiten des verbotenen "Mongols MC Bremen" sowie einen weiteren Anhänger der Gruppierung verurteilte das Landgericht Bremen Ende Mai 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu langjährigen Haftstrafen. Dieses Urteil ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig.