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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator befremdet über Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten

10.03.2003

Ressortchef Dr. Böse: „Vorwürfe gegen Polizei sind nicht nachvollziehbar“

Äußerst befremdet hat sich Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse über das Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten hinsichtlich seines Berichts zur Rasterfahndung gezeigt. „Das ganze Verfahren mutet schon sehr merkwürdig an“, so der Senator. „Ende Februar übersendet Herr Holst seinen Bericht an mein Haus und fordert eine Stellungnahme. Dann aber, ohne diese Stellungnahme abzuwarten, stellt er den Bericht der Öffentlichkeit vor.“ Der Bericht sei auf Grund der Vielzahl der erhobenen Vorwürfe zunächst an die Polizei Bremen weitergeleitet worden. Sobald eine Antwort der Polizei vorliege, werde das Innenressort Herrn Holst eine ausführliche Stellungnahme zuleiten.


Der Vorwurf, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sei zu spät über die Maßnahmen der Rasterfahndung informiert worden, ist zudem nicht nachvollziehbar. Bereits am 22. Oktober 2001 habe im Polizeipräsidium ein Informationsaustausch zwischen Vertretern des Landeskriminalamtes Bremen und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Durchführung des Datenabgleichs mit anderen Dateien im Land Bremen stattgefunden. Am 1. November 2001 stimmte der Senator für Inneres, Kultur und Sport den ersten Einzelanordnungen für den Datenabgleich zu. Hierüber sei der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit Schreiben vom 5. November 2001 durch das Landeskriminalamt Bremen unterrichtet worden. Am 7. November 2001 und am 21. November 2001 fanden im Polizeipräsidium erneut ein Informationsaustausch zwischen Vertretern des Landeskriminalamtes und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Durchführung des Datenabgleichs statt.


„Datenschutz relevante Kritik und Anregungen nehmen wir sehr ernst, deshalb prüfen wir auch die jetzt vorgebrachten Kritikpunkte gründlich. Politische und polizeitaktische Bewertungen sollte der Datenschutzbeauftragte jedoch den hierfür Verantwortlichen überlassen,“ stellte Innensenator Böse hinsichtlich der Auffassung Holsts, mit Hilfe der Rasterfahndung haben keine Verdachtsfälle aufgedeckt werden können, auf die die Polizei nicht auch ohne dieses Instrument gekommen wäre, klar. „Die Rasterfahndung ist und bleibt ein zentrales kriminalpolizeiliches Instrument in der Abwehr des Terrorismus!“