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Der Senator für Inneres und Sport

Aufforderung des Stadtamtes: Rechte an Fundsachen geltend machen

19.03.2002

Die in der Zeit von September bis November 2001 beim STADTAMT (Fundangelegenheiten) oder auf den Polizeirevieren abgegebenen Fundsachen sollen öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel. Diejenigen Personen, denen Rechte an diesen Fundgegenständen zustehen (Finder oder Verlierer), werden gebeten, sich innerhalb von sechs Wochen an das Stadtamt (Fundangelegenheiten), Auf der Kuhlen 1A (Nähe Sielwall), zu wenden.