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Der Senator für Inneres und Sport

Mit vereinten Kräften gegen häusliche Gewalt: Pressekonferenz mit Senator Dr. Kuno Böse und der Landesfrauenbeauftragten Ulrike Hauffe

07.03.2002

Gewalt in der Familie ist ein Phänomen unserer Gesellschaft, das lange Zeit tabuisiert und bagatellisiert wurde. Das führte u.a. dazu, dass eine diese Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen angemessene Ächtung durch die Allgemeinheit nicht stattfand. Dabei handelt es sich insbesondere um Straftaten im Zusammenhang mit Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Erpressung.

Diese Form der Kriminalität wird auch heute noch vielfach unterschätzt. Gesicherte Aussagen über das Ausmaß von Gewalt im sozialen Nahraum in Deutschland können nicht getroffen werden. Forschungsergebnisse zu dieser Problematik deuten dennoch darauf hin, dass die Gewalt in der Familie die wahrscheinlich am weitesten verbreitete Gewaltform überhaupt darstellt.

„Mit der Einführung des polizeilichen Wegweisungsrechtes sowie dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes wurde eine für die Opfer häuslicher Gewalt bislang unerträgliche Situation beendet“, erklärt Senator Dr. Böse. „Dass Opfer von Gewalttaten die gemeinsame Wohnung verlassen müssen, um z.B. in einem Frauenhaus oder bei Verwandten Schutz zu suchen, während der Täter in seinem gewohnten Umfeld bleiben konnte, gehört jetzt der Vergangenheit an!“

Zur Durchbrechung von Gewaltkreisläufen und um weitere Grundrechtsverletzungen zum Nachteil der Opfer zu verhindern, wurde am 25.Oktober 2001 das „polizeiliche Wegweisungsrecht“ ins Bremer Polizeigesetz aufgenommen. Das Wegweisungsrecht erleichtert der Polizei das Einschreiten und verbessert die Situation der Opfer erheblich. Nun kann ein Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen aus der Wohnung verwiesen und mit einem Rückkehrverbot belegt werden. In dieser Zeit ist es dem Opfer möglich, weiterreichende zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten.

Der eigentliche Sinn des ”polizeirechtlichen Wegweisungsrechts” liegt darin, eine nicht nur kurzfristige räumliche Trennung von Opfer und Täter zu erreichen. Es dient der Vorbereitung zivilrechtlicher Maßnahmen, die auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ (Gewaltschutzgesetz) durchsetzbar sind. Das Gewaltschutzgesetz ist am 2. Januar 2002 in Kraft getreten. Bis zu der Einführung des Gewaltschutzgesetzes fehlte eine allgemeine Grundlage für einen Anspruch auf Wohnungsüberlassung bei Gewalttaten in häuslichen Gemeinschaften außerhalb der Ehe. Mit dem neuen Gesetz wurde jetzt eine klare Rechtslage sowie Rechtserleichterungen für Schutzanordnungen des Zivilgerichtes bei vorsätzlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit derartigen Verletzungen geschaffen. Opfer von Gewalt haben damit eine Anspruchsgrundlage für die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung, wenn sie mit dem Täter einen auf Dauer angelegten Haushalt führen.

„Erfahrungen aus Österreich zeigen“, so die Landesbeauftragte Ulrike Hauffe, „dass es nicht genügt, nur eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, sondern dass zwischen der Polizei und den Sozialen Diensten auch Absprachen getroffen werden müssen, damit das Opfer seine neuen Rechte auch wahrnehmen kann.“

In Bremen wurden deshalb folgende Verabredungen getroffen:

Nach einem Einsatz der Polizei, der zu einer Wegweisung des Täters führt, informiert die Polizei unmittelbar das zuständige Sozialzentrum. Von dort wird in einem angemessenen Zeitraum Kontakt zu der betroffenen Frau aufgenommen. Ziel ist es, das Opfer zu stabilisieren und konkrete Hilfsangebote zu machen.

„Wir sind sehr froh darüber, dass es gelungen ist, die Situation für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. Nach einem Jahr werden wir sehen, ob die neuen Regelungen greifen oder ob wir nachbessern müssen“, stellen Senator Dr. Böse und die Landesbeauftragte Ulrike Hauffe gemeinsam fest.

Hinweis auf den Opfernotruf der Polizei Bremen

In Bremen wurde am 1.Dezember 2000 der Opfernotruf der Polizei Bremen eingerichtet. Unter der Nummer 0800 2800 110 können nicht nur Opfer von Straftaten Hilfestellungen erfragen, sondern vielmehr auch Personen, aus deren Lebenssituation heraus es notwendig erscheint, polizeiliche Ratschläge einzuholen. Die Anrufe beim Opfernotruf werden nicht aufgezeichnet, der Anruf selbst kann von den Ratsuchenden auch anonym durchgeführt werden.