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Der Senator für Inneres und Sport

Pressemitteilung mit Foto 50 Jahre Bereitschaftspolizei Bremen – Senatsempfang im Bremer Rathaus

04.02.2002



Gastgeber und geladenene Gäste zum Festakt Uwe Sieber, BMI, 
Senator Dr. Kuno Böse, Polizeipräsident Eckhard Mordhorst, die Innensenatoren a.D. Volker Kröning, Helmut Fröhlich und Peter Sakuth (von links).

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse, empfing heute (4.2.2002) auf einem einem Senatsempfang rund 250 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung. Anlass dafür ist das 50jährige Bestehen der Bereitschaftspolizei Bremen. Wir dokumentieren die Festrede von Senator Dr. Kino Böse in Auszügen (es gilt das gesprochene Wort):

„50 Jahre Bereitschaftspolizei Bremen heißt 50 Jahre gelebte Unterstützung und Einstehen füreinander. Einstehen zum Schutz unserer Bürger, unseres Landes und unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung.

Grundlage dafür ist ein System der gegenseitigen Beistandspflichten von Bund und Ländern, das in Art 35 und 91 des Grundgesetzes seine Verankerung findet. Beide Normen sind Ausfluß des bundesstaatlichen Prinzips – dem Gerüst unseres Staates. Sie sind wesentlicher Bestandteil des föderalen Systems im Bereich Innerer Sicherheit.

Die Länder haben die Vorhand bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Bund – hingegen – hat ein berechtigtes Interesse und auch die Pflicht zur solidarischen Haltung, sobald und soweit die Sicherheit und Ordnung durch Angriffe gefährdet sind, die die Dimensionen der jeweiligen Bundesländer überschreitet. Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist geprägt durch ein Miteinander gleichberechtigter aber auch gleich verpflichteter Partner.

Grundlage des Beistandssystems „Bereitschaftspolizei“ sind die jeweils zwischen Bund und Ländern auszuhandelnden Verwaltungsabkommen. Das erste Verwaltungsabkommen dieser Art schloß Bremen mit dem Bund im Jahre 1951 ab. Kurz darauf wurde 1952 die erste Polizeihundertschaft aufgestellt.

In der Zwischenzeit hat sich sowohl die Ausrichtung, als auch die personelle Stärke gewandelt. War die Bereitschaftspolizei früher kaserniert und eine auf Großeinsätze wartende Truppe, so ist sie heute eine moderne Polizei, die auf aktuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist und in den täglichen Dienst der Polizeien eingegliedert ist.

Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Funktion der Bereitschaftspolizei. Insbesondere bei ad-hoc-Lagen muß sie in geschlossenen Einsätzen schnell einsatzbereit sein und – wenn nötig – den Kräften anderer Länder zur Seite stehen können. Ich denke, dass sich die Situation heute insgesamt gebessert hat; meines Erachtens ist das auch ein Verdienst des gegenwärtigen Inspekteurs der Bereitschaftspolizei beim Bundesinnenministerium, Herrn Manthey.

Ständiges Diskussionsthema zwischen Bund und den Ländern, ist – neben der finanziellen Unterstützung durch den Bund – die Festlegung und Einhaltung der „Sollstärke“ der Bereitschaftspolizei.

Noch vor dem Zusammenschluss der Behörden Bepo, WSP und Polizeipräsidium zur Polizei Bremen wurde im Dezember 1997 mit dem Bund die Einsatzstärke der Bereitschaftspolizei festgelegt. Die Organisation beinhaltete zwei Hundertschaften und gestattete die Anerkennung als eine Abteilung und die entsprechende Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln.

Nach der Neuorganisation der Polizei Bremen wurden sukzessive Kräfte aus der Bereitschaftspolizei zugunsten der Polizeiarbeit in der Fläche umgesteuert. Im Frühsommer 2000 hatte sich der Bestand der Bepo-Kräfte de facto um nahezu eine Hundertschaft reduziert. Es drohte die Aberkennung des Abteilungsstatus‘ durch den Bund und die Rückforderung an FuE-Mitteln in Millionenhöhe. Die tatsächlich verfügbare Einsatzreserve der Polizei war entsprechend gering.

In intensiven Verhandlungen wurde sichergestellt, daß über Personalumsteuerungen die zweite Hundertschaft in mehreren Phasen wieder aufgebaut werden kann. Der Bund erklärte sich mit dem Konzept einverstanden, daß in einem ersten Schritt auch Teilkräfte der Verkehrspolizei dieser Hundertschaft zugerechnet werden. Das Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei stellt damit weiterhin die Finanzierung von FuE-Mitteln in dem bisherigen Umfang sicher.

In einem zweiten Schritt wird nun die Hundertschaft mit den jetzt aus der Ausbildung zum mittleren Dienst kommenden Polizeibeamten und –beamtinnen aufgestockt und damit das vereinbarte Ziel erreicht: Es soll die Einsatzreserve – insbesondere auch für ad-hoc-Lagen – zu jeder Tages- und Nachtzeit einer Großstadt angemessen sichergestellt werden.

Das nächste Ziel – nach Umsetzung der mit der Polizei Bremen entwickelten Sicherheitsstrategie – wird es sein, diese Hundertschaft zu einer „echten“ Hundertschaft weiterzuentwickeln und die Verkehrskräfte wieder herauszulösen.

Gerade unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York im September vergangenen Jahres und der veränderten Sicherheitslage – aber auch aus den Erfahrungen aus der Vergangenheit – kann eine Stadt wie Bremen es sich nicht leisten, bei unvorhergesehenen Lagen „auf dem falschen Fuß“ erwischt zu werden. Auch muß die Bewältigung lang andauernder Lagen ohne Probleme geleistet werden können. Die Professionalität in der Bewältigung der Inneren Sicherheit zeigt sich gerade in der Lösung unvorhergesehener Ereignisse. Der schnelle Einsatz der Bereitschaftspolizei ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung.


Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch einige Worte zu Selbstverständnis und Funktion der Bereitschaftspolizei sagen. Im Jahr 1999 gab es eine kurze – aber heilsame - Schrecksekunde für die Länder. Pressemeldungen zufolge plante die gegenwärtige Bundesregierung, die Gelder für die Bereitschaftspolizeien bis zum Jahre 2002 insgesamt zu streichen. Das wäre einer Aufkündigung der bis dahin fast 50-jährigen geübten und bewährten Praxis gleichgekommen.

Diese Situation erlebte ich als damaliger Innenstaatssekretär in Berlin. Für Berlin bedeutete diese Entwicklung eine „pure Katastrophe“ – war man doch auf die Unterstützung von Polizeieinheiten anderer Länder bei der Bewältigung der vielen Großlagen – mit über 2000 Demonstrationen jährlich –angeweisen.

Diese Haushaltspläne übersahen jedoch die verfassungsrechtliche Grundlage der Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern. Der Föderalismus gebietet es geradezu, eine Unterstützung der – bundesweit kompatiblen – Landespolizeieinheiten aufrecht zu halten. Von den gesamten Streichplänen hat die Bundesregierung nach Protesten der Länder – auch unter dem Eindruck des 11. September 2001 – Abstand genommen.

Es bleibt dabei: Die Bereitschaftspolizeien der Länder sind ein unverzichtbares Element zur Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland. Ihre Arbeit ist ohne Alternative! Sie zu schwächen kommt nicht in Frage! Es gibt in einem föderalen Bundesstaat keine Alternative zu einer vom Bund, der die Ausstattung übernimmt, und den Ländern, die das Personal stellen, getragenen Bereitschaftspolizei!“

Das Polizeimusikcorps aus Niedersachsen umrahmt den Festakt in der Oberen Rathaushalle mit gelungenen Darbietungen.