Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Halter sind für ihre Kampfhunde verantwortlich

19.06.2000

Forderung des Tierschutzbeirats nach Kostenübernahme abwegig

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport weist darauf hin, dass die Halter von Hunden für ihre Tiere verantwortlich sind. Die vom Senator für Inneres, Kultur und Sport erarbeitete und in der vergangenen Woche von der Stadtbürgerschaft verabschiedete Änderung der Hundeverordnung sieht für Kampfhunde zukünftig Leinen- und Maulkorbzwang vor. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt (voraussichtlich Ende Juni) in Kraft.


Die neue Verordnung sieht für Kampfhunde, die in Bremen bereits gehalten werden, eine Übergangsregelung vor, nach der diese Tiere lediglich dem Stadtamt mitzuteilen sind. Die Haltung mit Leinen- und Maulkorbzwang auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist weiterhin zulässig. Nur Halter, die künftig einen Kampfhund neu halten wollen, unterliegen der Genehmigungspflicht. Der Senator für Inneres, Kultur und Sport appelliert an die Pflicht und das Verantwortungsbewusstsein der Halter, ihren Hund nicht einfach auszusetzen, sondern auch weiterhin nach den neuen Regelungen zu halten.


Nach Informationen des Tierschutzvereins seien in den letzten Wochen einige Kampf-hunde im Tierheim gelandet. Die Forderung des Tierschutzbeirats nach einer Kosten-übernahme durch das Innenressort hält das Ressort für abwegig. Der Tierschutzverein erhält in diesem Jahr aus öffentlichen Mitteln 200.000 DM zur Unterhaltung von herrenlosen Tieren.