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Der Senator für Inneres und Sport

Zahl der Einbürgerungsanträge seit Anfang 2000 gestiegen –Sprachkenntnisse aber oft nicht ausreichend - Straftäter und Verfassungsfeinde bleiben ausgeschlossen

20.07.2000

Kinder unter zehn Jahren können die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie noch im Jahr 2000 beantragt wird

"Insgesamt haben wir in diesem Jahr bis zum 30.6.2000 1.245 Anträge auf die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten", teilt Innensenator Dr. Bernt Schulte mit. "Das sind etwa 56 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum."

Seit 1. Januar 2000 gilt das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das eine Reihe von Änderungen gegenüber den vorherigen Regelungen enthält. Hauptsächlich wurde die notwendige Dauer eines legalen, unbefristeten Aufenthalts in Deutschland von 15 auf acht Jahre herabgesetzt. Dadurch können seit Anfang des Jahres grundsätzlich wesentlich mehr Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen als bisher.

Dies spiegelt sich in der Zahl der Anträge wider. Wurden im ersten Halbjahr 1999 noch 795 Anträge gestellt, waren es im ersten Halbjahr 2000 bereits 1.245 Anträge; das entspricht einer Steigerung um etwa 56 Prozent.

Grundvoraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den üblichen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Ferner ist (bei Erwachsenen) ein Mindestaufenthalt von acht Jahren erforderlich. Darüber hinaus muss der Lebensunterhalt ohne den Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestritten werden können, es sei denn, dies ist vom Antragsteller nicht zu vertreten (z.B. unverschuldete Arbeitslosigkeit). Es dürfen keine Straftaten begangen worden und es müssen deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein. Das neue Recht schreibt erstmals deutsche Sprachkenntnisse für die Einbürgerung vor.

"Leider stellen wir fest, dass viele Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Sofern der durchzuführende Sprachtest nicht erfolgreich absolviert wird, wird der Antrag zunächst zurückgestellt und dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Gelingt dies nicht, wird sein Antrag abgelehnt", informiert Innensenator Dr. Bernt Schulte.

"Einbürgerung soll am Ende eines Integrationsprozesses stehen. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deswegen habe auch ich im Kreis der Innenminister der Länder erfolgreich darauf beharrt, dass Antragsteller entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Ohne deutsche Sprachkenntnisse ist zum Beispiel die Mitwirkung an demokratischen Prozessen kaum möglich. Wer deutsch nicht versteht oder nicht sprechen kann, kann am gesellschaftlichen Leben nur sehr eingeschränkt teilnehmen und daher auch nicht deutscher Staatsbürger werden."

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht enthält eine Schutzklausel, die den Einbürgerungsanspruch ausschließt, wenn eine verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung festgestellt wird. Zusätzlich wird gefordert, dass sich alle volljährigen Einbürgerungsbewerber ausdrücklich und in verbindlicher Form zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Innensenator Dr. Bernt Schulte: "Verfassungsfeinde und Kriminelle bleiben von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen."

Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Mit Volljährigkeit haben sie zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu wählen (Option).

Kinder unter 10 Jahren können ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag für diese Kinder muss allerdings im Jahr 2000 gestellt werden, da der Anspruch ansonsten verfällt. Auch hier gilt, dass die Kinder sich bei Volljährigkeit für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden haben. Bisher wurden 183 Anträge für Kinder unter 10 Jahren gestellt.