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Der Senator für Inneres und Sport

Staatsrat Dr. Böse: SPD macht untauglichen Vorschlag zum Schusswaffengebrauch

08.05.2001

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilt mit:


"Endlich Rechtssicherheit für Bürger und Polizei schaffen!"


Mit ihrem gestern vorgelegten Formulierungsvorschlag, wie im neuen Bremischen Polizeigesetz der Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten mit vermutlich tödlicher Wirkung geregelt werden soll, erweist die sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion der Polizei, aber auch den Bremer und Bremerhavener Bürgern einen schlechten Dienst. "Es ist ein untauglicher Versuch, nach dem Motto einen Schritt vor, zwei Schritte zurück, um die dringend nötige Gesetzesreform weiter zu verzögern", erklärte Dr. Kuno Böse, Staatsrat beim Senator für Inneres, Kultur und Sport. Dabei sei eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage für die Arbeit der Polizeibeamten auch in extremen Notsituationen nötiger denn je. "Die Beamten brauchen unser Vertrauen und Rückhalt der Politik und nicht unser Misstrauen," betonte der Staatsrat stellvertretend für Innensenator Dr. Bernt Schulte, der zur Zeit den Senat in Bremens Partnerstadt Riga vertritt.


Das Innenressort hat den Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion von Fachleuten eingehend prüfen lassen. Fazit: Der Entwurf, der sich nur graduell von einem Vorschlag von vor zwei Monaten unterscheidet, geht am eigentlichen Kern vorbei, nämlich die Polizeibeamten z.B. bei Geiselnahmen zur Abgabe eines Schusses mit vermutlich tödlicher Wirkung zu ermächtigen. Nach dem Willen der SPD soll offenbar lediglich der Notwehr-/Nothilfeparagraf (so genanntes "Jedermannsrecht") Eingang ins Polizeigesetz finden. "Polizeibeamte handeln aber nicht als Privatpersonen, daher benötigen sie für ihre Arbeit eine klare Befugnis", betonte Dr. Böse. Die CDU hat auf ihrem jüngsten Landesparteitag den Kompromissvorschlag gemacht, die Schusswaffenregelung aus dem Nachbarland Niedersachsen – das bekanntlich sozialdemokratisch regiert ist – für Bremen zu übernehmen. "Es entspricht also nicht den Tatsachen, wenn die SPD-Fraktion nun behauptet, die CDU blockiere das neue Polizeigesetz. Das Gegenteil ist der Fall."


Die Polizeibeamten der Freien Hansestadt Bremen haben im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern bisher keine Befugnis, den Finalen Rettungsschuss anzuwenden. Damit ist der einzelne Polizeibeamte in Extremsituationen wie z.B. einer Geiselnahme mit seiner Entscheidung über einen tödlichen Schuss auf einen Geiselnehmer allein auf sich gestellt.


Ein konkretes Beispiel macht die Erfordernis einer gesetzlichen Regelung deutlich: Mehrere Täter einer Geiselnahme befinden sich an unterschiedlichen Orten, die nicht von einem Schützen allein, sondern nur von dem Einsatzleiter überblickt werden können. Ein gleichzeitiges und sofortiges Ausschalten der Geiselnehmer ist nur durch Koordination und Anordnung durch den Einsatzleiter möglich, der dies ohne gesetzliche Grundlage aber nicht darf. Staatsrat Dr. Böse: "Wir sind den potenziellen Opfern solcher Gewalttaten, die auch wir selbst alle einmal werden können, und der Polizei eine klare gesetzliche Regelung schuldig."