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Gemeinsame Presseerklärung

Transparenz und Effizienz des bremischen Beteiligungsmanagements stärken

04.09.2006

Bürgermeister Jens Böhrnsen und Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum stellen Public Corporate Governance Kodex vor

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen, und Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum haben heute (4.9.2006) gemeinsam den Entwurf eines Public Corporate Governance Kodex für die bremischen Beteiligungsgesellschaften vorgestellt. Ein solcher Kodex ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des bremischen Beteiligungsmanagements. Mit dem Public Corporate Governance Kodex verpflichten sich Unternehmen zur Einhaltung von Standards und Regelungen einer guten Unternehmensführung. Dies ist in der Wirtschaft bereits ein anerkanntes und vielfach genutztes Instrument, um Transparenz und Effizienz der Unternehmenstätigkeit zu steigern. Bürgermeister Jens Böhrnsen und Finanzsenator Ulrich Nußbaum sind sich einig in der Überzeugung, dass Unternehmen in öffentlicher Hand bzw. überwiegendem Besitz des Landes einer besonderen Verpflichtung unterliegen, sich an strengen Transparenz- und Effizienz-Maßstäben zu messen und messen zu lassen.

Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Alle unsere Gesellschaften müssen sich tagtäglich bewusst sein, dass das Gemeinwohl des Landes, seine Zukunftschancen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger oberste Leitlinie ihrer Arbeit bilden. Wir brauchen sie, weil und wenn wir gemeinsam der Überzeugung sind, dass öffentliche Aufgaben mit ihrer Hilfe besser, bürgerfreundlicher, effizienter, kostengünstiger und schneller zu erbringen sind. An diesen Maßstäben müssen wir uns wie auch die Gesellschaften immer wieder messen lassen. Es ist daher in unser aller wie im wohl verstandenen Eigeninteresse der Gesellschaften, sich selbst und gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig Rechenschaft über Ziele, Strategien und Handeln abzulegen. Auf der anderen Seite stehen auch Senat und Bremische Bürgerschaft in der Pflicht, die den bremischen Gesellschaften gesetzten Ziele und die dafür eingesetzten öffentlichen Mittel sorgfältig zu kontrollieren. Dieser Maßstab muss doppelt gelten in einem Land, das sich in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Ich bin überzeugt: Neben dem bisherigen und weiter zu entwickelnden Beteiligungsmanagement und den weiterhin zu optimierenden Controllinginstrumenten ist der vorgelegte Kodex dabei ein gutes und nützliches Instrument“.

Der von Jens Böhrnsen und Dr. Ulrich Nußbaum gründlich vorbereitete und als Diskussionsgrundlage vorgelegte Entwurf des Kodex sieht unter anderen folgende Richtlinien für die bremischen Beteiligungsgesellschaften vor:

  • Die Gehälter der Geschäftsführer sollen individuell und aufgeschlüsselt nach fixen und variablen Bestandteilen offen gelegt werden. Ebenso sollen die Aufsichtsratsentschädigungen offen gelegt werden.
  • Eine verantwortungsvolle Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandates erfordert Zeit. Die Anzahl der Mandate soll daher künftig grundsätzlich auf maximal fünf begrenzt werden.
  • Als Anlage zum Jahresabschluss sollen Geschäftsführung und Aufsichtsrat künftig einen Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens erstellen. Hierzu gehört insbesondere die Erläuterung von eventuellen Abweichungen von den Empfehlungen des Kodexes.
  • Der Aufsichtsrat soll regelmäßig seine Arbeit evaluieren und darüber berichten.
  • Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird empfohlen, angesichts der hohen persönlichen Verantwortung Ihrer Arbeit Ihre Kompetenz durch Fortbildung weiterzuentwickeln. In der kommenden Legislaturperiode soll es für dazu besondere Angebote geben.
  • Für wesentliche Entscheidungen der Geschäftsführung soll das Vier-Augen-Prinzip gelten.
  • Die Geschäftsführung soll einen Geschäftspartnerkodex erstellen.

Insgesamt zielt der Kodex darauf ab, die Transparenz der bremischen Gesellschaften nach innen und außen zu erhöhen und Geschäftsführung und Aufsichtsräte für ihre besondere Verantwortung gegenüber Senat, Parlament und Bürgern zu sensibilisieren.
Bürgermeister Jens Böhrnsen und Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum sind sich einig, dass darüber hinaus weitere Schritte zur Steigerung der Effizienz, Qualität und Transparenz des Bremer Beteiligungswesens nötig sind.

„Der Public Government Kodex ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des Kulturwandels in den bremischen Beteiligungsgesellschaften. Ohne die wirtschaftliche Eigendynamik und dezentrale Verantwortung der einzelnen Gesellschaften einzuschränken, wird der besonderen Anforderung an Transparenz öffentlicher Unternehmen Rechnung getragen“ so Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum. „Transparente Information ist aber nur der erste Schritt. Mit wirksamen Steuerungsmechanismen wollen wir zukünftig unsere Position als öffentliche Eigentümer im Beteiligungsbereich stärken und die Gesellschaften durch zentrale Koordination noch besser in die Erreichung der ‚Konzernziele’ einbinden“.

Mit dem Ziel, die politische Verantwortung für die ausgegliederten Bereiche im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses für die Gesamtheit zu koordinieren und die strategische Verantwortung der Politik zu stärken kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Eine Zusammenführung von Tochter- und Enkelgesellschaften der Bremer Gesellschaften mit der jeweiligen Muttergesellschaft kann zu höherer Übersichtlichkeit und einer Reduktion der Zahl der Gesellschaften insgesamt führen. Die entsprechenden in der BIG und der HVG verfolgten und bereits umgesetzten Ansätze sind deshalb zu intensivieren und auf andere Bereiche zu übertragen.
  • Bremen sollte sich von Kleinstbeteiligungen trennen, die weder durch ein öffentliches Interesse, ihre Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger noch durch eine strategische politische Bedeutung begründet sind.
  • Die gewählte Rechtsform der jeweiligen Gesellschaften soll regelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit und die Notwendigkeit zur Zielerreichung überprüft werden.
  • Das Verfahren zur Anstellung von Geschäftsführern wird überarbeitet und standardisiert. Für die Bestellung der Geschäftsführung müssen dabei Standards der Qualifikation, Eignung und persönlichen Integrität analog zu anderen wesentlichen öffentlichen Aufgaben und Ämtern gelten.
  • Das Controlling der verschieden Ausgliederungen (Privatrechtliche Gesellschaften, Eigenbetriebe und Sondervermögen) und die entsprechenden Instrumente sollen überarbeitet, zusammengefasst und stärker auf die Erreichung von strategischen Gesamtziele ausgerichtet werden.
  • Auch die politische Verantwortung der Bremischen Bürgerschaft für die Beteiligungen soll gewahrt werden. Ein denkbares Instrument dafür wäre dafür beispielsweise die jährliche Beratung eines strategischen Beteiligungsberichts.

Entwurf Public Corporate Governance Kodex