Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Veränderungen in der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz 1

Achtung Redaktionen: Terminhinweis mit der herzlichen Bitte um Ankündigung

02.03.2015

Seit 1. Januar 2015 ist das neue Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft, das den Pflegealltag von Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Angehörigen verbessern soll. Über die Leistungen der Pflegeversicherung, das Antragsverfahren und die konkreten Neuerungen im Pflegegesetz informiert eine Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes Donnerstag, den 5. März 2015 um 11 Uhr im Pflegestützpunkt in der Vahr, Berliner Freiheit 3, Bremen Vahr, Einkaufszentrum Berliner Freiheit, 1. Etage, Nebengebäude Eingang vom Marktplatz.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter Telefon: 0421/6962420 wird gebeten.

Ansprechpartnerin für Pressenachfragen:
Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Land Bremen, Telefon: 0421/696241-0
bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de