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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Qualität der Substitution wird erhöht

13.03.2007

Besonderes Augenmerk liegt auf substituierten Schwangeren und Eltern

Senat beschließt Bericht an die Bürgerschaft

Der Senat hat heute (13.3.07) einen Bericht über die Möglichkeit wirksamer Beigebrauchskontrollen an die Bürgerschaft beschlossen.

Der Senat weist in diesem Bericht darauf hin, dass das oberste Ziel der Substitutionsbehandlung die Suchtmittelfreiheit sei. Um diese Zielsetzung der Substitutionsbehandlung sicherzustellen, führt das Gesundheitsressort kontinuierlich Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer Bremen und den Krankenkassen. Themen sind in diesem Zusammenhang z.B. die Behandlung von Schwangeren bzw. von Eltern mit Kindern, der Umgang mit Beigebrauch und die Zusammenarbeit mit dem Drogenhilfesystem. Eine gemeinsame Erklärung, in der die Standards festgeschrieben werden sollen, wird im Frühjahr 2007 erwartet.

Der Senat berichtet außerdem, dass die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer Bremen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erneut darauf hingewiesen haben, dass die Verschreibung von suchterzeugenden Medikamenten an substituierte Patienten grundsätzlich nicht zulässig ist. Wird bei substituierten Eltern Beigebrauch festgestellt, soll das Jugendamt unverzüglich eingeschaltet werden. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür befinden sich noch in der Prüfung des Landesbeauftragten für Datenschutz. Ein Ergebnis dazu ist Ende März zu erwarten.

Darüber hinaus arbeitet das Gesundheitsressort laufend an der Verbesserung der substitutionsbegleitenden Hilfen. In diesem Zusammenhang hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die freien Träger der Drogenhilfe aufgefordert, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Leitlinien zu substitutionsbegleitenden Hilfen erneut zu informieren.

Neu entwickelt wurden Leitlinien für die Beratung und Betreuung von drogenabhängigen Schwangeren, Müttern und Eltern durch das Bremer Drogenhilfesystem. Darin wird festgelegt, dass für den Fall, dass Kinder bei drogenabhängigen Eltern verbleiben, Auflagen verbindlich eingehalten werden müssen. Voraussetzung ist die Akzeptanz von regelmäßigen Kontrollen und Unterstützung bei der Versorgung des Kindes.