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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe im Land Bremen

06.03.2006

Koordinierungsstab ist auf alle Fälle vorbereitet - Enge Zusammenarbeit der Behörden

Auf Initiative des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wurde zur Abstimmung des tierseuchenrechtlichen Maßnahmeplans im Land Bremen ein "Koordinierungsstab Vogelgrippe" eingesetzt. Unter Leitung von Staatsrat Dr. Arnold Knigge (Bremen) und Oberbürgermeister Jörg Schulz (Bremerhaven) gehören diesem Gremium Vertreter des Senators für Inneres, des Senators für Umweltschutz, der Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven, der Polizei und der Feuerwehr beider Städte, des Technischen Hilfswerks (THW) sowie des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz -und Veterinärdienstes des Landes Bremen an, der bei der Tierseuchenbekämpfung federführend ist.


Seit die ersten mit dem Virus H5N1 infizierten Schwäne auf der Insel Rügen entdeckt wurden, kommt der Bremer Koordinierungsstab wöchentlich - bei Bedarf auch öfter - zusammen, um alle notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Vogelgrippe (Geflügelpest) bei Wildvögeln zu gewährleisten, und damit auch den notwendigen Schutz von Hausgeflügel-Beständen und Menschen.


Die Bremer Gesundheitsbehörde steht darüber hinaus in engem Kontakt zum Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen um gegebenenfalls länderübergreifende Maßnahmen zu koordinieren.


Intensive Beobachtung von Wildvögeln
Untersuchung von Wasservögeln, Greifvögeln und Aasfressern


In Bremen (und Niedersachsen) werden mit Unterstützung der Vogelkundler beim Senator für Umweltschutz seit vergangenem Herbst Wildvögel intensiv beobachtet (Wildvogel-Monitoring). Es wurden und werden Kotproben von Rastplätzen eingesammelt und untersucht. Nach den Ereignissen von Rügen wurden zunächst in Bremen aufgefundene tote Schwäne per Kurier zur Untersuchung ins Veterinär-Institut nach Oldenburg geschickt. Seit 27. Februar 2006 sind auch andere tote Wasservögel, Greifvögel und Aasfresser (Krähen) in die Untersuchung einbezogen. Pro Tag werden zwischen 5 und 10 verendete Tiere nach Oldenburg geliefert. Kleine Vögel und Singvögel wie Spatzen und Amseln infizieren sich nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mit der Vogelgrippe, auch Tauben sind für das Virus nur sehr gering empfänglich.


Stallpflicht für Hausgeflügel - Bußgeld bei Missachtung


Seit 17. Februar 2006 gilt bundesweit die Stallpflicht für Hausgeflügel, um Infektionen durch Wildvögel zu vermeiden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Geflügelbestand unter einer geschlossenen Abdeckung und hinter engmaschigen Zäunen gehalten wird. Geflügelhaltungen in der Nähe von Wildvogelrastplätzen werden alle regelmäßig kontrolliert. Geflügelhalter und Hobby-Züchter müssen mit Bußgeld rechnen, wenn die Stallpflicht nicht eingehalten wird oder Geflügelbestand nicht beim LMTVet angezeigt ist.


Niedersächsischer Vogelgrippe-Fall verändert die Lage auch im Land Bremen


Mit der Bestätigung der Infektion bei einer Wildgans am
Sonnabend den 4. März 2006 in Niedersachsen hat sich auch in Bremen und Bremerhaven eine neue Lage ergeben, da der Fundort des Vogels im Umkreis von 100 Kilometern liegt. Noch am Abend des 4. März trat der Bremer Koordinierungsstab zusammen und legte fest, dass ab sofort die Feuerwehren in Bremen und Bremerhaven - und nicht mehr die Entsorgungsbetriebe beziehungsweise der LMTVet - gemeldete tote Vögel einsammeln. Vorsorglich geschieht dies in Schutzkleidung. Vögel, die erst vor kurzem verendet sind, werden vom LMTVet zur Untersuchung nach Oldenburg geschickt. Tote Vögel, die sich nicht für eine Untersuchung eignen, werden in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.


Maßnahmen bei einem mit dem Virus H5N1 infizierten Wildvogel im Land Bremen


Sollte in Bremen oder Bremerhaven ein toter Vogel gefunden und eine Infektion mit dem H5N1 Virus bestätigt werden, greifen die europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zur Tierseuchenbekämpfung. Dies bedeutet, dass um den Fundort ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens 3 Kilometern und ein Beobachtungsbezirk im Umkreis von mindestens 10 Kilometern eingerichtet wird. Der Fundort selbst wird desinfiziert. Die Absperrung erfolgt durch die Polizei; zusätzlich werden an den Grenzen des Sperrbezirks entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Innerhalb des Sperrbezirks werden weitere tote Vögel aktiv von der Feuerwehr gesucht und eingesammelt. Durch das Sperrgebiet und die Beobachtungszone soll verhindert werden, dass das Virus in Hausgeflügel-Bestände vordringt. Gibt es innerhalb der genannten Zonen Nutzgeflügel, wird der LMTVet bei ihnen regelmäßig Proben für die Untersuchung entnehmen. Für die Dauer von 21 Tagen nach Errichtung des Sperrbezirks dürfen weder lebendes Geflügel noch andere Vögel oder Geflügelerzeugnisse den Betrieb verlassen. Im Beobachtungsbezirk gilt: In den ersten 15 Tagen dürfen Geflügel und andere Vögel nicht aus dem Gebiet verbracht werden, in den folgenden 15 Tagen nur mit Genehmigung des LMTVet. Die Geflügelhalter müssen bestimmte Desinfektionsmaßnahmen vornehmen. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt untersagt. Katzen im Sperr- und Beobachtungsbezirk müssen im Haus gehalten werden, Hunde sind anzuleinen.


Feuerwehrbeamte, die tote Vögel einsammeln, und die Kontrolleure der Geflügelbestände sowie die Halter des Geflügels müssen Schutzkleidung tragen.


Vorgehen bei einem Virus-Befall in einem Hausgeflügel-Bestand


Sollte trotz aller Schutzmaßnahmen ein Virusbefall in einem Nutz- oder Hobbygeflügelbestand auftreten, müssen nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften alle Tiere des Bestandes getötet werden.



Massensterben von Wildvögeln: Katastrophenfall kann erklärt werden


Für den Fall, dass ein Massensterben unter Wildvögeln einsetzt, dessen Folgen vom LMTVet und der Feuerwehr nicht mehr zu bewältigen sind, kann die Situation zum Katastrophenfall erklärt werden. An den genannten Schutzmaßnahmen würde sich nichts ändern, die Federführung zur Bekämpfung der Geflügelpest ginge dann jedoch auf den Senator für Inneres über.


Keine unmittelbare Gefahr für den Menschen


Von der Geflügelpest geht unter normalen hygienischen Bedingungen und ohne direkten engen Kontakt zu einem erkrankten Vogel keine unmittelbare Gefährdung für den Menschen aus. Wer einen toten Wildvogel findet, sollte dies dem LMTVet (Telefon Bremen: O421/361-4035, Bremerhaven: 0471/ 596- 13883), der Polizei oder der Feuerwehr möglichst mit genauer Angabe des Fundortes melden. Die Tiere werden dann von der Feuerwehr geborgen.