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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Auch im Lande Bremen gilt ab heute Stallpflicht für Hausgeflügel

17.02.2006

Bundesweit und somit auch im Lande Bremen tritt heute (17.2.2006) eine Verordnung in Kraft, die Geflügelhalter, einschließlich Hobbyhalter dazu verpflichtet, Hausgeflügel bis einschließlich 30. 4. 2006 im geschlossenen Stall unterzubringen. Dies gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (z.B. Strauße), Wachteln, Enten und Gänse. Notwendig ist dies, um die Tiere vor der Gefahr zu schützen, sich eventuell durch Zugvögel mit der Geflügelpest zu infizieren. Ausnahmen von der Stallpflicht sind möglich, wenn Tiere auf einer Fläche mit einer dichten Abdeckung gehalten werden und Seitenbegrenzungen vorhanden sind, die verhindern, dass Wildvögel eindringen. Dies muss dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) angezeigt werden und ist mit der weiteren Auflage verbunden, dass die Tiere mindestens einmal im Monat tierärztlich untersucht werden und diese Untersuchung dokumentiert wird. Gleiches gilt für den Fall, dass Geflügel aus speziellen Gründen nicht im Stall gehalten werden kann; dafür ist aber eine Genehmigung des LMTVet erforderlich. Tauben sind von der Stallpflicht ausgenommen.


Weiterhin gilt: Geflügel- und Vogelschauen sind verboten.


Die Behörde erinnert darüber hinaus daran, dass jede Geflügelhaltung – auch im kleinen Umfang – dem LMTVet gemeldet werden muss.


Das LMTVet ist in Bremen unter der Telefonnummer 0421/361-4035 zu erreichen, in Bremerhaven unter 0471/596-13883.Weitere Informationen für Geflügelhalter sind unter www.lmtvet-bremen.de zu erhalten .