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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Landesinitiative zur Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg gebracht

16.02.2006

Schwerpunkt Bremerhaven

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat heute (16.02.2006) auf Vorschlag von Karin Röpke, Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, einer breit angelegten Landesinitiative zur verstärkten Vermittlung älterer arbeitsloser Männer und Frauen in den Arbeitsmarkt zugestimmt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Bremerhaven. In einem zweiten Teil der Initiative soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, durch Weiterbildung ihre Position in den Betrieben zu festigen und somit Arbeitslosigkeit vorzubeugen.


„Nach wie vor ist die Förderung älterer Arbeitnehmer/innen für uns eine wichtige Aufgabe. Ich freue ich mich, dass durch diese Initiative insbesondere Bremerhaven profitiert“, betonte Senatorin Röpke. Die Landesinitiative ergänzt das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“. Sie ist mit einem Wettbewebsaufruf für Konzeptideen verbunden, für deren Umsetzung 1,7 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehen. Regionaler Schwerpunkt ist dabei mit 1 Million Euro Bremerhaven bei der Vermittlung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt. 700.000 Euro werden für Maßnahmen bereitgestellt, mit denen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/innen in Unternehmen im Lande Bremen gesichert werden soll.


Die Landesinitiative wird von der Bremerhavener Arbeit GmbH (BRAG) umgesetzt werden. Der Wettbewerbsaufruf für innovative Projektideen richtet sich an regionale Anbieter. Nach der Sichtung der bei der BRAG eingegangenen Anträge werden die Projekte mit den Agenturen für Arbeit und/oder den Arbeitsgemeinschaften gemeinsam bewertet und die besten Konzepte werden ausgesucht.


Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist der Aufbau einer „Innovationsagentur“ in Bremerhaven, die die aus dem Wettbewerbsaufruf hervorgegangenen ausgewählten Projekte realisieren soll. Außerdem obliegt es der Innovationsagentur über eine Informationskampagne Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen zu erreichen und Lösungsansätze der Öffentlichkeit vorzustellen.