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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitsressort fördert begleitende Hilfen nach Existenzgründungen

03.12.2004

Senatorin Karin Röpke: Unterstützung soll jungen Unternehmen zu Erfolg verhelfen

Buchführung, Kostenrechnung, Kundenwerbung – das sind nur einige Bereiche, in denen Existenzgründer/innen nach der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit Hilfe und Unterstützung brauchen.


Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert nach Angaben von Senatorin Karin Röpke entsprechende begleitende Hilfen (Coaching-Maßnahmen) ab Januar 2005 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Teilnehmer/innen an einer Coaching-Maßnahme können ergänzend zu den Leistungen aus dem ESF-Programm der Bundesagentur für Arbeit im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit einen Zuschuss erhalten, der individuell ermittelt wird.


Senatorin Karin Röpke: „Wir wollen mit dieser begleitenden Hilfe dazu beitragen, dass nach dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit das eigene Unternehmen eine erfolgreiche Zukunft hat.“


Das Programm, für das 2005 und 2006 jeweils eine Million Euro zur Verfügung stehen, wird von der RKW Bremen GmbH (Gesellschaft des RKW Bremen Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V)in Bremen und in Bremerhaven umgesetzt. Das RKW wird im Dezember eine Ausschreibung veröffentlichen, in der entsprechende Berater (Coaches)um Bewerbung gebeten werden.


Zuwendungen für die begleitende Beratung können Männer und Frauen bekommen, denen anlässlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit ein Überbrückungsgeld, ein Existenzgründungs-Zuschuss oder ein Einstiegsgeld (nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II) gewährt worden ist. Der Antrag ist vor Beginn der Coaching-Maßnahme zu stellen bei der RKW Bremen GmbH, Langestraße 6-8, 28195 Bremen (Telefon: 0421/32 34 640) oder bei der RKW Bremen GmbH, Schifferstraße 10-14, 27586 Bremerhaven (Telefon: 0471/14 04 60)