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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über integrative Hilfen

02.09.2004

Das Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit:

Das Verwaltungsgericht hat die Stadtgemeinde Bremen in Eilverfahren in 15 Fällen verpflichtet, ab Eingang des Beschlusses für drei darauffolgende Monate integrative Hilfen auf dem Niveau des vergangenen Kindergartenjahres zu zahlen.


Das Gericht hat aus formalen Gründen aufgrund vorliegender Informationen, die das Gericht als nicht ausreichend angesehen hat, eine vorläufige Entscheidung getroffen. Das Ressort wird dem Gericht deshalb umgehend und umfassend alle Informationen nachreichen, die Grundlage für die jeweiligen Entscheidungen des Gesundheitsamtes zur Einstufung der Kinder in die Hilfebedarfsgruppen waren. Auf diesem Weg wird eine fundierte gerichtliche Entscheidung im weiteren Verfahren möglich sein.