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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Röpke: Initiative zum Leistungsgesetz für Asylbewerber in vielen Gremien behandelt

10.05.2004

Mit großer Verwunderung hat Sozialsenatorin Karin Röpke die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Bremischen Bürgerschaft, Jens Böhrnsen, an der Bundesratsinitiative des Senats zum Asylbewerberleistungsgesetz vernommen.


„Vor dem Hintergrund des enormen Spardrucks war die Initiative immer wieder Gegenstand der Koalitionsberatungen im vergangenen Jahr und auch der Haushaltsberatungen“, so Senatorin Röpke. „Zu keinem Zeitpunkt hat die SPD-Fraktion signalisiert, dass sie die Gesetzesinitiative nicht mittrage“, betonte sie. Mit der Initiative soll erreicht werden, dass Asylbewerber, die seit mehr als drei Jahren in Deutschland leben, keine Erhöhung ihrer Leistungen mehr auf Sozialhilfeniveau erhalten.


Unabhängig davon, dass die Initiative auf einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag beruht, ist sie in einem Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2003 festgehalten. Am 11. Dezember 2003 war die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration damit befasst.


Im März dieses Jahres legte der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales dem Senat, dem Haushalts- und Finanzausschuss und den beiden zuständigen Deputationen den Bericht der „Projektgruppe Sozialleistungen“ vor. Darin wird mit Bezug auf die Eckwerte in der Finanzplanung bis 2005 als haushaltsentlastende Maßnahme auch „eine Reduzierung der Hilfen nach dem Asylbeweberleistungsgesetz“ genannt.


Am 27. April 2004 beschloss der Senat, den Antrag zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bundesrat einzubringen.


„Wenn man dieses Verfahren berücksichtigt“, so Karin Röpke, „ist die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden unverständlich und nicht akzeptabel.“