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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Trotz Haushaltssperre: Wichtige und unverzichtbare arbeitsmarktpolitische Projekte werden weiter gefördert

12.09.2003

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird trotz der verhängten Haushaltssperre für das Jahr 2003 weiterhin wichtige und unverzichtbare arbeitsmarktpolitische Projekte im Land Bremen fördern. Ausgenommen von der Haushaltssperre sind auch die Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung.

Im wesentlichen sind es fünf Kriterien, die dazu führen, dass neue Maßnahmen und Projekte trotz der verhängten Haushaltssperre 2003 gefördert werden:

  • Es gibt Deputationsbeschlüsse zur Förderung konkreter Projekte bei einzelnen Trägern.
  • Den Projekten wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugesichert.
  • Der Einsatz der Fördermittel führt zu unmittelbaren fiskalischen Entlastungen.
  • Es gibt eindeutige Förderzusagen gegenüber Dritten.
  • Es gibt Zusagen gegenüber Dritten, insbesondere der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bund, von dort zur Verfügung gestellte Programmmittel komplementär zu finanzieren.

In Anwendung dieser Maßstäbe und bei Beachtung der arbeitsmarktpolitischen Problemlagen in Bremen und Bremerhaven bedeutet dies:

  • Die beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des Ausbildungsplatzangebotes (betroffen sind über 400 Förderfälle) werden durchgeführt.
  • Die arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit werden weiter gefördert. Dies gilt für die Programme „jump plus“ und „Arbeit für Langzeitarbeitslose“ (ebenfalls über 400 Förderfälle). Darin enthalten sind auch die mit diesem Programm geförderten und mitfinanzierten Teilnehmerplätze im Rahmen der kommunalen „Hilfen zur Arbeit“.
  • Die Vereinbarungen mit den sogenannten „Strukturhilfeträgern“ zur Flankierung der arbeitsmarktpolitischen Programme werden eingehalten.
  • Die Zusagen zur Kofinanzierung der von den Arbeitsämtern Bremen und Bremerhaven geförderten Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM), Strukturanpassung (SAM) und Eingliederungszuschüsse (EGZ) werden eingehalten (rund 300 Förderfälle).

Über andere Ausnahmen von der Haushaltssperre - z.B. um wichtige Strukturen städtischer Versorgung zu gewährleisten – wird gesondert je nach Einzelfall entschieden.