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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Grünes Licht für neue Strukturen in den städtischen Kliniken


02.04.2003

Gesundheitssenatorin begrüßt Zustimmung der Bürgerschaft zu neuem Ortsgesetz

"Ich bin sehr froh, dass dieser wichtige Schritt noch in der jetzigen Wahlperiode gemacht wurde." Mit diesen Worten kommentierte Karin Röpke, Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) zum Ortsgesetz für die Umwandlung der kommunalen Krankenhausbetriebe der Stadtgemeinde Bremen in privatrechtliche Unternehmen und für die Errichtung einer Holding- und einer Grundstücksgesellschaft (Krankenhausunternehmensgesetz - KHUG).


Mit der Umwandlung der kommunalen Krankenhausbetriebe - dies sind die Zentralkrankenhäuser St.-Jürgen-Straße, Bremen-Ost, Bremen-Nord und Links der Weser - in vier gemeinnützige Gesellschaften (gGmbHs) und mit der Holding sollen nach Angaben der Senatorin die Krankenhäuser in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt und für den Wettbewerb der Zukunft so gut wie möglich positioniert werden.


Karin Röpke bekräftigte, dass sie die gewählte neue Struktur für die bestmögliche halte, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Gleichzeitig bat sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Krankenhäusern, den Prozess der Umwandlung konstruktiv zu begleiten und mit ihr gemeinsam weiter daran zu arbeiten, die hohe Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die Arbeitsplätze in den Krankenhäusern zu sichern. "Wenn wir an einem Strang ziehen, wird uns dies gelingen, dessen bin ich sicher", betonte die Senatorin. Sie werde auch weiterhin engen Kontakt zu den Personalbvertretungen und Beschäftigten halten.


Die neue Rechtsform ermöglicht es den Krankenhäusern, sich außerhalb Bremens an anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Häusern zu beteiligen beziehungsweise diesen, Anteile an den Bremer Krankenhäusern zu erwerben. Auf jeden Fall aber, so Röpke, werde die Stadt die Verantwortung für die Krankenhäuser behalten. Eine Privatisierung im Sinne eines Verkaufs an Private komme nicht in Betracht. Auch das Primat der Politik bleibe gewahrt. Die parlamentarischen Kontrollrechte würden ebenso gesichert wie die politische Vertretung im Aufsichtsgremium der Holding.


Für die Beschäftigten werde sich faktisch keine wesentliche Änderung ihrer Arbeitsverhältnisse ergeben, so Senatorin Röpke. Entsprechend des Rahmentarifvertrages von 1999 zur sozialen Absicherung, der hier ebenfalls zur Geltung komme, würden die bisherigen arbeitsrechtlichen Bedingungen als Besitzstände weiter gelten. Aus den Personalräten würden Betriebsräte, die das Recht der vollen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben werden.


Das von der Grünen-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft favorisierte Modell eines „Kommunalunternehmens“ ist nach Angaben von Senatorin Röpke keine Alternative. „Da wir damit juristisches Neuland betreten würden, käme dies einem Arbeitsbeschaffungs-Programm für Juristen gleich“, sagte Karin Röpke. Die in diesem Modell vorgesehene Konstruktion einer Dachgesellschaft und Betriebsanstalten könne dazu führen, dass bei allen gegenseitigen Leistungen Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent fällig würde, die von den Krankenhäusern zusätzlich erwirtschaftet werden müssten. Auch würde die Stadt Bremen für alle Verbindlichkeiten der Anstalten uneingeschränkt haften müssen, was zu Schwierigkeiten mit dem EU-Beihilferecht führen könne. Nicht zuletzt erfordere ein Kommunalunternehmen ein Landesgesetz. Das heißt, die Struktur der Krankenhaus-Landschaft in Bremerhaven müsste mitgeregelt werden und die Seestadt verlöre in diesem Bereich ihre Selbständigkeit.