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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Landesgesetz zur Gleichstellung Behinderter auf gutem Weg

18.10.2002

Sozialsenatorin Karin Röpke bei der Sondersitzung des Behindertenparlamentes

Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, das derzeit in zwei Gremien beraten wird, ist nach Angaben von Sozialsenatorin Karin Röpke auf gutem Weg. „Die Beratungen werden intensiv geführt, die Dialoge sind konstruktiv und sachlich, auch wenn es inhaltlich nicht immer Übereinstimmung gibt“, betonte die Senatorin heute (18. Oktober 2002) aus Anlass der Sondersitzung des Bremischen Behindertenparlamentes. Bremen sei das einzige Bundesland, in dem Vertreter/innen von Behindertenverbänden von Anfang an in den Beratungsprozess einbezogen seien. „Dies ist von uns ausdrücklich so gewollt, denn unser Ziel ist es, dem Landesparlament einen guten Gesetzentwurf vorzulegen“, so Karin Röpke.


Ziel ist es nach den Worten der Senatorin, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ob dies gelinge hänge davon ab, wie viel Zeit die Beratungen noch in Anspruch nähmen. Je umfangreicher die Forderungen, um so mehr Zeit werde auch benötigt. Senatorin Röpke: „Die Wünsche der behinderten Menschen an den Gesetzgeber werden gründlich auf ihre Machbarkeit hin geprüft und wenn möglich verwirklicht.“ Klar sei aber auch, dass nicht alle Forderungen einfach übernommen werden könnten, eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft sei notwendig. Dies gelte auch für die Forderung der Behindertenverbände, einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten für das Land Bremen einzusetzen. Auch diese Frage werde unter Einbeziehung der Erfahrungen in anderen Bundesländern geprüft.


Mit Verwunderung, so Karin Röpke, habe sie in der Einladung des „Arbeitskreises Bremer Protest“ zu einer Pressekonferenz aus Anlass des Behindertenparlamentes den Vorwurf der „Ignoranz und Schwerfälligkeit weiter Teile der Verwaltung“ zur Kenntnis genommen. Dieser Vorwurf gehe angesichts der positiven und engagierten Herangehensweise, mit der die Mitarbeiter/innen aller Ressorts im Lande Bremen und die des Magistrats Bremerhaven das Gesetzgebungsvorhaben betreiben, völlig ins Leere. „Ein derartiger Angriff ist geeignet, die bisherige gute Kooperation mit den Vertretern der Verbände behinderter Menschen ernsthaft zu stören“, so die Senatorin.


Senatorin Röpke dankte ausdrücklich Dr. Joachim Steinbrück von der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“, der zwei Monate lang in die Sozialbehörde abgeordnet war, um an dem Gesetzentwurf mitzuwirken. „Seine konstruktive Arbeit war uns eine wertvolle Hilfe“, so die Senatorin.