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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Richtlinien zur Unterhaltspflicht

07.02.2002

Die städtische Deputation für Soziales, Jugend und Senioren hat heute (7. Februar 2002) neuen Richtlinien zur Unterhaltspflicht zugestimmt. Damit wurde in erster Linie eine Anpassung an Regelungen anderer Kommunen – wie es auch der Rechnungshof seit langem angemahnt hatte - und an gesetzliche Veränderungen vorgenommen. Demnach erfolgt künftig eine Prüfung, ob Eltern an ihre volljährigen Kinder Unterhalt zahlen müssen, wenn diese sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und Sozialhilfe beziehen. Gerade diese Prüfung hatte der Rechnungshof mit Blick auf die Praxis auch in Niedersachsen gefordert.

Einem übertriebenen Verwaltungsaufwand ist dadurch ein Riegel vorgeschoben, dass ausdrücklich von einer Heranziehung abgesehen werden kann, wenn der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen steht.

Die Unterhaltspflicht gilt nicht für volljährige behinderte Kinder, die staatlich unterstützt werden.

Erwachsene Kinder werden auch künftig nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn ihre Eltern Sozialhilfe benötigen und nicht im Heim leben. Dies wird im Beschluss der Deputation ausdrücklich betont.

Dr. Arnold Knigge, Staatsrat beim Senator für Soziales: “In vielen anderen Kommunen – besonders auch in niedersächsischen – wird bereits so verfahren, wie die Deputation es heute beschlossen hat.“ Bremen sei keine Insel und könne deshalb keine Ausnahme machen. Die Hansestadt habe diese Änderung auch deshalb nachvollziehen müssen, um bei der Steuerung der Sozialhilfeleistungen gerechter vorgehen zu können.