Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Nachlass beim Telefonieren bei geringem Einkommen oder schwerer Behinderung

23.05.2000

Sozialressort weist auf Vergünstigungen bei der Deutschen Telekom hin

Für Menschen mit geringem Einkommen oder mit schweren Behinderungen bietet die Deutsche Telekom ermäßigte Preise, den sogenannten Sozialtarif, an. Darauf weist das Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hin. Voraussetzung für die Vergünstigung ist, dass ein Telekom-Anschluss besteht und die Gespräche über das Netz des Unternehmens geführt werden.

Kunden, die von der Rundfunkgebühren-Pflicht befreit sind oder einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Kennzeichen „RF“ vorweisen können, erhalten eine monatliche Ermäßigung bei den Kosten für die Telefongespräche von 15,74 Mark. Dies gilt auch für Studenten, die BaföG beziehen.

Für Blinde, Gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90 beträgt der Nachlass 19,78 Mark. Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert wird oder ob Faxe verschickt werden. Die Ermäßigungen gelten auch, wenn ein im Haushalt lebender Angehöriger die Voraussetzungen erfüllt.

Antragsformulare sind in Telekom-Geschäftsstellen erhältlich. Sie können auch telefonisch angefordert werden unter der Nummer: 0800 33 01000, unter der es auch eine kostenlose Beratung gibt. Das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Bescheinigungen können im nächstgelegenen Telekom-Laden abgegeben werden.

Der Sozialtarif wird maximal drei Jahre (BaföG-Empfänger ein Jahr) gewährt. Danach muss er neu beantragt werden.