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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Mifegyne nicht nur für Besserverdienende"

22.05.2000

Senatorin Hilde Adolf: Auch für Frauen mit niedrigem Einkommen muss medikamentöser Schwangerschaftsabbruch möglich sein

Schwangere Frauen haben nunmehr auch in Deutschland die Wahl, ob ein Schwangerschaftsabbruch durch einen operativen Eingriff oder durch das Medikament Mifegyne vorgenommen werden soll. Dies wird von Frauen- und Sozialsenatorin Hilde Adolf grundsätzlich begrüßt.

Mit Sorge sieht sie jedoch die Tatsache, dass in der Realität Ärzte bei Frauen mit niedrigem Einkommen das Medikament nicht anwenden. Dies deshalb, weil für diese Frauen die Länder eine Vergütung zahlen, die den Ärzten zu gering erscheint. Bei der Bezahlung sind die Länder jedoch an die Vorgabe gebunden, die der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesverbände der Krankenkassen festgelegt hat. Die Senatorin: "Durch eine neue Bewertung für diese ärztliche Leistung muss Abhilfe geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass finanziell schlechter gestellte Frauen in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt und benachteiligt werden."

Zum Hintergrund: Die Krankenkassen kommen für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nur auf, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. In anderen Fällen müssen Frauen den Abbruch selbst bezahlen. Durch das "Schwangeren und Familienhilfegesetz" (SFHG) kann das Sozialressort für die im Lande Bremen lebenden Frauen die Kosten übernehmen, wenn deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt. Dies gilt auch für den Schwangerschaftsabbruch durch das Medikament Mifegyne. Unter Berücksichtigung der vom Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesverbände der Krankenkassen festgelegten Honorierung kann ein medikamentöser Abbruch in Bremen mit 279,75 Mark (einschließlich der Kosten für Mifegyne in Höhe von 160 Mark) vergütet werden. Somit erhält der Arzt ein Honorar von 119,75 Mark. Die Ärzteschaft sieht sich unter diesen auch in anderen Bundesländern vorherrschenden Bedingungen nicht in der Lage, den aufwendigeren medikamentösen Abbruch als alternative Methode zum herkömmlichen operativen Eingriff allen Frauen anzubieten, die ihr Kind nicht austragen. Somit haben lediglich Frauen, die die Kosten selbst übernehmen, eine tatsächliche Wahlmöglichkeit. Das Land Bremen muss sich bei der Kostenübernahme an den vom Bewertungsausschuss festgelegten Betrag halten, es hat keinen Einfluss auf dessen Entscheidungen. Jede Vergütung über den genannten Betrag hinaus wäre eine Zahlung ohne rechtliche Grundlage.

Deshalb die nachdrückliche Aufforderung von Senatorin Hilde Adolf, die ärztliche Leistung neu zu bewerten. Das Land Bremen wird bei der Gesundheitsminister-Konferenz Ende Juni in Schwerin eine entsprechende Initiative ergreifen.