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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

EU-Kommission stellt bis zum Jahr 2006 rund 95 Millionen Euro DM für Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme in Bremen und Bremerhaven bereit

24.10.2000

Arbeitssenatorin Hilde Adolf: „Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik steht im Mittelpunkt“

Die EU-Kommission hat jetzt für die Bundesrepublik das neue 7-Jahres-Programm zur Förderung von Bildung, Ausbildung und Beschäftigung für den Zeitraum 2000 bis 2006 genehmigt, von dem Bremen und Bremerhaven mit insgesamt 95 Millionen Euro (= rd. 186 Mio. DM) profitieren. Das gab heute die Bremer Arbeits- und Sozialsenatorin Hilde Adolf bekannt. „Im Mittelpunkt stehen für uns dabei die Bekämpfung der dauerhaft hohen Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen, die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer und ein weiterer Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich“, erklärte die Senatorin. Da die Europäische Union durchschnittlich 45 % der Kosten der Programme finanziert, werde die Förderung ergänzt um Landesmittel, andere öffentliche Mittel wie z.B. von der Bundesanstalt für Arbeit und um private Mittel z.B. von geförderten Unternehmen. Insgesamt würden damit rund 229 Millionen Euro (= 448 Mio. DM) eingesetzt.

Die EU hat für den Einsatz der Mittel folgende Schwerpunkte aufgestellt, auf die die Mittel verteilt worden sind:

  • „Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik“: 45 % der Mittel
  • „Gesellschaft ohne Ausgrenzung“ (= Eingliederung von besonders Benachteiligten): 10 % der Mittel
  • „Berufliche und allgemeine Bildung, lebenslanges Lernen“: 5 % der Mittel
  • „Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist“ (= u.a. Qualifizierung von Beschäftigten): 25 % der Mittel
  • „Chancengleichheit von Frauen und Männern“: 14 % der Mittel
  • „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (= Unterstützung von Kleinprojekten und Förderung der lokalen sozialen Entwicklung): 1 % der Mittel

Die geplanten Gesamtausgaben für die Bundesrepublik (sog. Strukturfondsmittel des Ziel 3) belaufen sich in dem siebenjährigen Förderzeitraum auf 10.809 Mio. Euro. Diese Summe beinhaltet neben den Mitteln der Europäischen Union (4.756 Mio. Euro) nationale Finanzmittel (5.424 Mio. Euro) sowie private Mittel (629 Mio. Euro). Gefördert werden daraus elf Bundesländer, die wie das Land Bremen zur sogenannten Ziel-3-Region gehören. Das der Entscheidung der EU dabei zugrunde liegende Programm wird vom Bund und den geförderten Bundesländern gemeinsam umgesetzt, wobei die Mittel jeweils zur Hälfte auf den Bund und die Länder verteilt werden. Für die Durchführung ist das Bundesministerium für Arbeit verantwortlich, das hierbei von den jeweiligen Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer unterstützt wird. Die Durchführung wird von einem Begleitausschuss überwacht, dem neben den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, die schon in der letzten Förderperiode Mitglied waren, nun auch die kommunalen Spitzenverbände, die Dachorganisation der Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Frauenrat sowie weitere Wirtschafts- und Sozialpartner angehören werden.