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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Frauensenatorin Hilde Adolf: Polizeiliches Wegweisungsrecht im Land Bremen schaffen

08.03.2001

Die Bremer Frauensenatorin Hilde Adolf hat heute anlässlich des Internationalen Frauentags die baldige Aufnahme eines polizeirechtlichen Wegweisungrechts, mit dem prügelnde Ehemänner aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können, in das bremische Polizeigesetz gefordert. Voraussetzung sei die Verabschiedung des Bundesgesetzes zum Gewaltschutz, das heute vom Bundestag in erster Lesung beraten wird, erklärte die Senatorin. Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes stünde einer entsprechenden Regelung im Land Bremen dann nichts mehr im Wege. Sie verwies zudem auf einen heutigen Beschluss der Deputation für Soziales, auch in diesem Jahr für präventive Maßnahmen für Täter und Opfer „häuslicher Beziehungsgewalt“ die notwendige Finanzierung bereitzustellen. Vorgesehen sei, dass sich noch weitere senatorische Ressort an der Finanzierung beteiligen. Diese „Täter- und Opfer-Arbeit“ sei Teil eines umfangreichen Konzeptes zur Bekämpfung „häuslicher Beziehungsgewalt“, das der Senat bereits im vergangenen Jahr vorgelegt habe.

Häusliche Gewalttaten seien keine Einzeltaten, so die Senatorin, vielmehr bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Täter erneut gewalttätig wird. Dies müsse bei Polizeieinsätzen angemessen berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines polizeilichen Wegweisungsrechts könne der Täter in schwerwiegenden Fällen häuslicher Gewalt für einen längeren Zeitraum aus der Wohnung verwiesen werden. Die Dauer dieser Maßnahme sollte einen Zeitraum umfassen, innerhalb dessen es dem Opfer möglich ist, rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten.