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Der Senator für Finanzen

Neues Konzept zur Starthilfe in die Selbständigkeit vorgestellt

27.03.2006

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Unsere Steuerverwaltung verbessert die Unterstützung von Existenzgründern“ – Spezielles Angebot der Steuerberaterkammer für junge Unternehmer

Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen, als Unternehmer erfolgreich selbst gestalten. So ist die Zahl der Existenzgründungen ist in den letzten Jahren auch angestiegen und wird voraussichtlich noch zunehmen, weil Menschen damit ihrer Arbeitslosigkeit entgehen möchten. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Diesen jungen Unternehmerinnen und Unternehmern wollen wir mit einem speziellen Beratungs- und Unterstützungsangebot helfen, damit der von ihnen ersehnte Erfolg Realität wird. Weil sich herausgestellt hat, dass viele von ihnen mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut sind, bietet ihnen die Steuerverwaltung Rat und Hilfe an.“ Erfreut äußerte sich der Senator bei der Vorstellung des neuen Konzepts der Finanzverwaltung über die Tatsache, dass sich daran auch die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen beteiligt, deren Präsident Bodo Schenk das spezielle Angebot seiner Mitglieder erläuterte.

Die Bremer Steuerverwaltung hat sich wie folgt auf die Zunahme von Existenzgründungen und die damit verbundenen Bedarfe eingestellt: Seit Beginn dieses Jahres gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven, die sich speziell um diese jährlich 6.000 bis 7.000 Neukunden kümmern und ihnen ihren Einstieg in den für sie neuen steuerlich-kaufmännischen Bereich erleichtern.

So erhalten die Existenzgründerinnen und -gründer bereits bei der Anmeldung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Brief ihrer Ansprechpartnerin oder ihres Ansprechpartners vom zuständigen Finanzamt mit dem Angebot der telefonischen oder persönlichen Unterstützung rund um die Existenzgründung. „Wer einen Betrieb gründen will, sollte sich nicht von den damit verbundenen Formalien abschrecken lassen, sondern sich vielmehr sachkundig machen“, rät Dr. Nußbaum. „Mit unserem neuen Angebot gewähren wir Existenzgründern sachkundigen Rat und Hilfe, damit sie nicht aus Unkenntnis Fehler machen, die zum Beispiel bei einer späteren Nachprüfung durch das Finanzamt zu einem bösen Erwachen führen können.“

Die Fachleute der Finanzämter helfen diesen neuen Steuerpflichtigen deshalb beim Ausfüllen von Vordrucken, geben ihnen Informationen, beraten sie umfassend in allgemeinen steuerlichen Fragen und vermitteln ihnen bei Bedarf Vorträge und Fortbildungen. Dabei muss die Beratung nicht unbedingt im Finanzamt stattfinden. Die Steuerexperten kommen hierfür in Einzelfällen auch in die neuen Firmen. Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten. Bisherige Erfahrungen bei solchen Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensneugründungen zeigen, dass derartige Hilfestellungen dankbar angenommen werden und den Start in die Selbständigkeit erleichtern.

Zur weiteren Erleichterung dieser Starts in die Selbständigkeit wurden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen drei sogenannte „Beratungspakete“ für die steuerliche Betreuung von Existenzgründern entwickelt. Die drei Pakete enthalten Beratungsleistungen in unterschiedlichem Umfang, die von zahlreichen Steuerberatern zu einem Pauschalpreis angeboten werden.

Informationen zu den Beratungspaketen, die Broschüre „Steuerliche Hinweise für Existenzgründer“, das Merkblatt „Ansprechpartner für Existenzgründer in der bremischen Steuerverwaltung“ und die Liste der beteiligten Steuerberater sind in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven erhältlich.

Ergänzend hierzu werden auch Vorträge und Seminare abgeboten, die alle relevanten steuerlichen Themen behandeln. Sie gehen zum Beispiel Fragen nach wie: „Welche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer?“, „Welche Anforderungen werden an eine Rechnung gestellt?“, „Wie ermittelt man die Lohnsteuer?“ und „Wer oder was ist ELSTER?“.

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Wir wollen, dass die jungen Existenzgründer einen guten Start und umfassenden Erfolg haben. Dabei helfen wir ihnen gern. Denn gesunde und gut florierende Unternehmen schaffen wiederum neue Arbeitsplätze. Und die können wir gut gebrauchen, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen.“


Anlagen als PDF-Download:

  1. Broschüre „Steuerliche Hinweise für Existenzgründer“
  2. Informationspapier „Ansprechpartner/innen für Existenzgründer/innen in der bremischen Steuerverwaltung“
  3. Brief „Anmeldung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit“
  4. Informationspapier „Beratungspakete für die steuerliche Betreuung von Existenzgründern“ der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen