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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum zum Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen und zum Verlauf der Sanierung der bremischen Haushalte:

16.03.2005

„Es liegt noch ein langer und steiniger Weg vor uns, aber der eingeschlagene Weg ist richtig!“

In einer ersten Stellungnahme zum Jahresbericht 2005 des Rechnungshofes zum Verlauf der Sanierung Bremens, die zu späterer Zeit auch in der Bremischen Bürgerschaft sowie in ihren Ausschüssen beraten werden wird, weist der Senator für Finanzen die Kritik zurück.


  • Die vom Rechnungshof beschriebenen Strukturprobleme und Einnahmeausfälle in den achtziger Jahren haben nicht nur zu einem Anstieg des „Schuldenstocks“, sondern darüber hinaus auch zu einer nachhaltigen Investitionslücke geführt, deren Schließung als eine zentrale Zielsetzung im Sanierungszeitraum definiert wurde. Bremen hat daher von Beginn an auf eine Strategie der aktiven Sanierung gesetzt und neben dem Ziel der Haushaltskonsolidierung auch die Gestaltung des notwendigen Strukturwandels verfolgt. Die dabei erzielten unübersehbaren Erfolge für den Hafen- und Wissenschaftsstandort Bremen, oder auch die insgesamt positive Entwicklung im Tourismus und Dienstleistungsbereich wird durch den Rechnungshof keineswegs angemessen gewürdigt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat als Zielgröße der bremischen Haushaltssanierung zwar in der Tat die Zins-Steuer-Quote Schleswig-Holsteins benannt, die zum Zeitpunkt der damaligen Berechnungen 13,7 % betrug. Klar war jedoch, dass es sich hierbei nur um eine Setzung für die darauf aufbauenden Modellrechnungen zum Sanierungsbedarf handeln konnte und nicht um ein „der Erfolgskontrolle zugängliches Ziel ... im ersten Jahr nach dem Auslaufen der Sanierungshilfen“. Ursache dafür, dass die gesteckten haushaltspolitischen Sanierungsziele bislang nicht erreicht werden konnten ist insbesondere die Entwicklung der Steuereinnahmen, die – anders als in der Sanierungsvereinbarung einvernehmlich unterstellt – sich heute nicht auf 5 Milliarden Euro steigerten sondern auf dem Niveau von 1992 stagnieren. Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Dass sich der Erfolg des Sanierungsprogramms bislang nicht in für den Bremischen Haushalt zählbaren Mehreinnahmen niedergeschlagen hat, ist kein in Bremen hausgemachtes Problem. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in den nachhaltig veränderten und von Bremen kaum beeinflussbaren Rahmenbedingungen.“
  • Die unerwartet schlechte Einnahmeentwicklung im ersten Sanierungszeitraum (1994/98) war auch maßgeblich für die Fortsetzung der Sanierungszahlungen bis zum abgelaufenen Haushaltsjahr. Es bleibt festzuhalten, dass die Verlängerung der Sanierungshilfen das Ergebnis von Analysen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe darstellt, die Bremen – trotz Erfüllung aller, mit den Sanierungszahlungen verbundenen Verpflichtungen – ein Verbleiben in der extremen Haushaltsnotlage attestierte und die Notwendigkeit weiterer Finanzhilfen anerkannte.
  • Die ausschließliche Messung der Sanierungsfortschritte an der Zins-Steuer-Quote ist nicht sachgerecht. Auch Schleswig-Holstein konnte als Referenzland unter diesen Bedingungen die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung maßgebliche Quote nicht halten. Das Saarland, das wie Bremen alle Sanierungsauflagen strikt eingehalten und übererfüllt hat, ist von den gesteckten Sanierungszielen heute noch deutlich entfernt.
  • Die Darstellungen zum Schuldenstand weisen nicht ansatzweise darauf hin, dass die Notwendigkeit der hierfür maßgeblichen Nettokreditaufnahmen nahezu ausschließlich durch die im Sanierungszeitraum praktisch stagnierende Einnahmeentwicklung verursacht wurde.
  • Die Anwendung der Maastricht-Kriterien auf Bremen ist nicht sachgerecht.
  • Die im Bericht erhobenen Zweifel am Aussagegehalt der für Bremen im Sanierungszeitraum ausgewiesenen Ausgabenzuwachsraten sind nur in sehr begrenztem Maße angebracht. Bekannt ist, dass die Haushaltsnotlageländer gemäß Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gefordert sind, die Ausgaben-Zuwachsraten im Rahmen der Sanierungsberichterstattung jeweils „vergleichbar“, d.h. bereinigt um Ein- und Ausgliederungseffekte bzw. sonstige haushaltstechnische Korrekturen auszuweisen. Bremen ist dieser Verpflichtung soweit datenmäßig darstellbar und ohne Beanstandungen durch den Bund uneingeschränkt nachgekommen.
  • Die Aussagen des Rechnungshofes zur Einwohnerentwicklung klammern wesentliche Aspekte aus. Nicht erwähnt ist, dass Bremen zu Beginn des Sanierungszeitraums – in noch stärkerem Maße als andere Städte – unter der bis dahin politisch nicht als Problem eingestuften, zum Teil sogar begünstigten Umlandabwanderung der Wohnbevölkerung gelitten hat, die zunächst zu anhaltend überproportionalen Einwohnerverlusten führte. Gegen Ende des Beobachtungszeitraumes ist hingegen eine Trendumkehr zu verzeichnen: Seit 2001 kann das Land Bremen – ohne die durch Sondereffekte verzerrten Jahre 1988 bis 1992 – erstmals seit über 30 Jahren wieder Zunahmen der Einwohnerzahl verzeichnen.
  • Auch bei der Darstellung der Erwerbstätigenentwicklung verstellt die gewählte Durchschnittsbetrachtung über den Gesamtzeitraum der Sanierung den Blick für die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen. Inzwischen fällt die Beschäftigungsentwicklung Bremens im Bundesvergleich kontinuierlich positiv aus: Seit nunmehr bereits fünf Jahren entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen günstiger als bundesweit – die Arbeitslosenquote konnte schrittweise deutlich dem Bundesdurchschnitt angenähert werden.

Der Rechnungshof beklagt in seinen Darlegungen das – von Niemandem bestrittene – bisherige Scheitern der Sanierung der bremischen Haushalte. Es finden sich keine Hinweise auf den tatsächlichen Stellenwert der seit Beginn der Haushaltssanierung eingetretenen Steuereinnahme-Ausfälle und keine konkreten Hinweise oder Quantifizierungen, wie diese durch zusätzliche Eigenanstrengungen des Landes – mit dem beibehaltenen Ziel einer abschließenden Haushaltssanierung – hätten ausgeglichen werden können. Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Insgesamt stellt der Bericht des Rechnungshofes keine angemessene und hinreichend differenzierte Würdigung der bisherigen Phasen der Sanierung dar. Er verkennt unbezweifelbare Erfolge der Investitionsstrategie und verstellt in einem verkürzten Vorher-Nachher-Vergleich eher den Blick auf maßgebliche Ursachen dafür, dass die haushaltspolitischen Ziele bislang unbestreitbar nicht erreicht werden konnten.“