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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum legt Nachtragshaushalt 2005 vor

15.03.2005

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (15.03.2005) Entwürfe für die Nachtragshaushalte 2005 des Landes und der Stadtgemeinde beschlossen. Diese Haushaltsentwürfe werden nun der Bremischen Bürgerschaft zur 1. Lesung am 17. März 2005 vorgelegt.


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum begründet die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes mit zwei wesentlichen Punkten: „Insbesondere die aufgrund des ‚ausgefallenen’ Kanzlerbriefs deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgebliebenen Einnahmen, aber auch Haushaltsentlastungen aufgrund der Hartz IV-Gesetzgebung führen zu Veränderungen der Haushaltsstruktur gegenüber den im Juni 2004 beschlossenen Haushaltsplänen für 2005.“


Die Haushaltsentwürfe erhalten im wesentlichen Mindereinnahmen (wg. „Kanzlerbrief“) in Höhe von knapp 510 Mio. Euro, Haushaltsentlastungen in der Größenordnung von gut 90 Mio. € („Hartz IV-Effekte) sowie die Deckung bisher nicht realisierter Erlöse aus Vermögensveräußerungen von rund 21 Mio. Euro.


„Unter dem Strich benötigen wir eine zusätzliche Kreditermächtigung über 418,2 Mio. Euro“, so Senator Dr. Nußbaum. „Dieser Betrag ist im laufenden Haushaltsjahr unmöglich durch Sparmaßnahmen zu decken. Es ist aber auch klar, dass wir angesichts dieses zusätzlichen Haushaltsdefizits den beschlossenen Haushalt im weiteren Verlauf des Jahres nicht noch durch weitere Mehrausgaben an anderer Stelle überschreiten dürfen. Der Haushalt 2005 ist und bleibt auch die Basis für die Bildung der Haushaltseckwerte 2006/2007.“


Der Senat hat bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes durch das Parlament die im Dezember 2004 beschlossenen besonderen Bewirtschaftungsmaßnahmen für den laufenden Haushalt verlängert.