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Der Senator für Finanzen

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe

17.01.2005

Senator Dr. Ulrich Nußbaum begrüßt schnelle und unbürokratische Verständigung zwischen Bund und Ländern

Zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe haben die Finanzminister der Länder und des Bundes gemeinsam eine Reihe steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum begrüßt, dass eine schnelle und unbürokratische Verständigung erfolgte. Das Bundesfinanzministerium fasste jetzt in einem Schreiben die in diesem Zusammenhang geltenden Regelungen zusammen, die zunächst bis zum 30. Juni 2005 gelten:


  • Spenden zur Hilfe für die Opfer des Seebebens sind als Förderung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigt. Wie in Bremen bereits am 4. Januar von Finanzsenator Dr. Nußbaum angewiesen, gilt ein vereinfachter Spendennachweis durch Einzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung, bei Online-Banking durch PC-Ausdruck, bei Einzahlung auf eines der dafür eingerichteten Sonderkonten.
  • Auch Spenden an eine Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgt (z.B. Sportverein, Bildungsverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein), sind steuerbegünstigt, wenn sie der Hilfe für die Opfer des Seebebens zugeführt werden.
  • Zuwendungen von Wirtschaftsgütern oder sonstigen betrieblichen Nutzungen und Leistungen (nicht hingegen Geld) eines Unternehmens aus inländischem Betriebsvermögen an seebebengeschädigte Unternehmen dürfen als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an vom Seebeben betroffene Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 600 Euro je Kalenderjahr steuerfrei.
  • Arbeitslohnspenden zugunsten der Hilfe nach dem Seebeben mindern den steuerpflichtigen Arbeitslohn.


Das komplette Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist unter www.bundesfinanzministerium.de/-.336.29257/doc.htm zu finden.



Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum weist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Aktion „Bremen hilft“ des Senats, der Bürgerschaft und der Handelskammer hin. Zur Unterstützung der von Bremen geförderten Projekte in Sri Lanka, Indonesien und Indien ist ein Sonderkonto eingerichtet worden:


Landeshauptkasse Bremen
Kto. 1070115555
Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00)
Stichwort: „Flutopfer Südostasien“


Für Einzahlungen auf dieses Konto gilt der vereinfachte Spendennachweis.