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Der Senator für Finanzen

Finanzamt erinnert: Die Hundesteuer wird bis 15. Januar fällig

03.01.2005

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert die Hundehalter in der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2005 zum 15. Januar 2005. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid. Die Tierhalter werden gebeten, die Hundesteuer in Höhe von 122,64 € je Hund bis zum 15. Januar 2005 auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass nur die Überweisung auf eines der folgenden Konten möglich ist:
Bremer Landesbank, Konto-Nr.107 011 0002 (BLZ 290 500 00) und
Sparkasse Bremen, Konto-Nr. 109 0901 (BLZ 290 501 01).


Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (türkisfarbenen) gelten weiter. Nähere Informationen zur Hundesteuer können im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator abgerufen werden.