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Der Senator für Finanzen

Steueramnestie: Gesetzliche Möglichkeit noch rechtzeitig nutzen

13.12.2004

Rat der Bremer Finanzverwaltung: Die Frist zum niedrigeren Satz von 25 Prozent bis 31. Dezember nutzen

Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 wird allen Steuerpflichtigen, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachgekommen sind, über eine strafbefreiende Erklärung eine sehr attraktive und dabei in aller Regel auch einfache Möglichkeit geboten, steuerehrlich und insoweit auch straffrei zu werden. In diesem Zusammenhang machen die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven auf folgende Fristen aufmerksam: Wird die strafbefreiende Erklärung noch bis zum 31. Dezember 2004 abgegeben und die pauschale Abgabe spätestens bis zu diesem Zeitpunkt entrichtet, beträgt der Steuersatz lediglich 25 Prozent. Wer diese Erklärung später abgibt - bis zum 31. März 2005 besteht dazu noch Gelegenheit - muss bis spätestens 31. März 2005 eine pauschale Steuer von 35 Prozent der erklärten Einnahmen entrichten. Es lohnt sich also, seine strafbefreiende Erklärung noch bis zum Jahreswechsel abzugeben.


Die Abgabe der strafbefreienden Erklärung setzt dabei nicht voraus, das unversteuerte Kapitalvermögen aus dem Ausland nach Deutschland zu verbringen. Es reicht aus, die unversteuerten Einnahmen nachzuerklären. Belege oder Unterlagen müssen nicht eingereicht werden, lediglich der Lebenssachverhalt ist zu umschreiben.


Die Finanzverwaltung stellt Interessierten dazu unter www.bundesfinanzministerium.de/strabeg/index.html Informationen zur Verfügung. Hierzu zählen ein Informationsfaltblatt, ein einfacher Erklärungsvordruck, ein umfassendes Merkblatt sowie ein Frage-Antwort-Katalog. Wer keinen Internetzugang hat, kann diese Informationen über das Referat für Bürgerangelegenheiten des Bundesfinanzministeriums (Telefon: 01888 682 3300) erhalten.

In Bremen und Bremerhaven sind Informations- und Merkblätter bei den zentralen Informations- und Annahmestellen der Finanzämter erhältlich. Für persönliche Fragen können sich in diesem Zusammenhang Interessierte auch in der Bremer Finanzverwaltung wenden an Dr. Klaus Finken (Telefon: 0421 – 361 2879) oder an Detlef Franke (Telefon: 0421 – 361 15089).