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Der Senator für Finanzen

Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 / Bescheinigung der Steuerklasse 2

20.08.2004

Für Alleinerziehende hat sich im Jahr 2004 bei der Bescheinigung der Steuerklasse 2 eine Änderung ergeben. Der sogenannte Haushaltsfreibetrag ist ab diesem Jahr weggefallen - statt dessen ist der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt worden.

Beide steuerlichen Freibeträge wurden bzw. werden im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Eintragung der Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Da die Gewährung der beiden Freibeträge von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängt, können die Gemeindebehörden nicht automatisch jedem Bürger, der auf der Lohnsteuerkarte 2004 die Steuerklasse 2 eingetragen hatte, diese Steuerklasse auch für das Jahr 2005 bescheinigen.

Um die Steuerklasse 2 für das Jahr 2005 direkt bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten zu berücksichtigen, muss eine entsprechenden Erklärung bei den Gemeindebehörden vorgelegt werden.

Finanzsenator Dr. Nussbaum weist darauf hin, dass die Erklärung rechtzeitig vor dem 20. September 2004 – möglichst bis zum 10.09.2004 – bei den zuständigen Gemeindebehörden vorliegen muss, um die Steuerklasse 2 im allgemeinen Ausstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Meldestellen sowie die Bürger-Service-Centren verfügen über entsprechende Formulare. Das Formular der Erklärung steht auch als Download unter der Adresse


http://www.bremen.de/finanzsenator/Kap2/pdf/erklaerung_steuerklasse_II.pdf" target="_new">http://www.bremen.de/finanzsenator/Kap2/pdf/erklaerung_steuerklasse_II.pdf


auf den Internetseiten des Senators für Finanzen zur Verfügung.