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Der Senator für Finanzen

Senator Dr. Ulrich Nußbaum legte Thesen für eine große Steuerreform vor

01.03.2004

Kernpunkte des Vorschlags sind unter anderem: Verfahren vereinfachen und Einführung eines Selbstveranlagungsprinzips

Der Bremer Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat jetzt Thesen für eine große Steuerreform vorgelegt. Zu den Kernpunkten seines Vorschlags, den er inzwischen unter anderem Bundesfinanzminister Hans Eichel, seinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und weiteren Vertretern des öffentlichen Lebens wie zum Beispiel aus der Wirtschaft oder vom Bund der Steuerzahler zugeleitet hat, gehören die Verfahrensvereinfachung und das Selbstveranlagungsprinzip. Dr. Nussbaum: „Mir geht es mit den Thesen, die ich gemeinsam mit Mitarbeitern meines Ressorts erarbeitet habe, nicht darum, zu den ohnehin bereits zahlreich vorhandenen Reformmodellen ein weiteres hinzuzufügen. Ich wollte ganz schlicht einige Aspekte aufzeigen, die ich für so wesentlich halte, dass sie im Rahmen des weiteren Meinungsfindungs-Prozesses Berücksichtigung finden sollten“.

Die Thesen von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum zur Steuerreform:

  1. Einfache Steuern – einfaches Verfahren
  2. Selbstveranlagung und vertrauensvolle Kooperation
  3. Besinnung auf die tragenden inhaltlichen Prinzipien
  4. Vorrang der substantiellen Vereinfachung des Steuerrechts vor einer Aufkommensdiskussion
  5. Konzentration auf die Unternehmensbesteuerung und die Besteuerung der Kapitaleinkünfte
  6. International wettbewerbsfähige Besteuerung der Unternehmen
  7. Statt Systemwechsels zur Konsumbesteuerung Beibehaltung der „klassischen“ Elinkommensbesteuerung bei Integration konsumbesteuernder Elemente
  8. Beibehaltung der Körperschaftssteuer
  9. Vereinfachung des Bilanzsteuerrechts
  10. International wettbewerbsfähige Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungssteuer.

Bereits bei unterschiedlichen Gelegenheiten hatte der Bremer Finanzsenator diese Thesen angekündigt. So ist er beispielsweise der Auffassung, dass im Bereich der Einkommensteuer auch das Verfahren dringend einer Vereinfachung bedarf: Zwei Drittel der Arbeitskapazitäten in den Finanzämtern werden durchschnittlich nicht etwa für die Anwendung des materiellen Rechts, sondern für sogenannte „veranlagungsbegleitende Tätigkeiten“ eingesetzt. Mithin bestimmen Verfahrensfragen wie Stundungs- und Vorauszahlungsanträge sowie „mechanische“ Vorgänge (Eingaben von Listen in den PC etc.) weitgehend die Arbeitsrealität.

„Begleitbürokratie“: Steuerzahler wissen sich häufig nicht allein zu helfen

Diese immense „Begleitbürokratie“ ist nach Meinung von Senator Dr. Nußbaum nicht allein ein internes Problem der Verwaltung – es belastet spiegelbildlich und unmittelbar auch die Bürgerinnen und Bürger, damit die Steuerzahler: „Ihnen begegnet ein so komplexes Verfahren, dass sie sich in ihrem konkreten Einzelfall häufig nicht allein zu helfen wissen. Das hat dann zur Folge, dass der Gang zum Steuerberater beinahe zwangsläufig den Ausweg bilden muss“. Diese Situation müsse der Bürger schon deswegen als nicht zufriedenstellend empfinden, weil sie für ihn mit Kosten verbunden sei.

Außerdem ist der Bürger bzw. der Steuerzahler – so der Bremer Finanzsenator – aber auch von den verwaltungsinternen Vorgängen (Erstellung von Statistiken usw.) unmittelbar betroffen. Denn die insoweit eingesetzten Ressourcen stünden nicht für den Service an seiner Person zur Verfügung. Insgesamt bedarf die Situation nach Auffassung von Senator Dr. Nußbaum deshalb der Veränderung: „In das Besteuerungsverfahren sollte zukünftig ein Selbstveranlagungsprinzip eingeführt werden, das in seiner Ausgestaltung – wie etwa in den USA – letztlich auf vertrauensvolle Kooperation zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung setzt“.

ANLAGE:
Das Thesenpapier von Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum