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Der Senator für Finanzen

Die Zweitwohnungssteuer wird wieder fällig

17.02.2004

Erinnerung für alle Bürger mit Zweitwohnsitz in Bremen

Alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen müssen ihre Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2003 bis zum 1. März 2004 entrichten. Daran erinnert jetzt das Finanzamt Bremen-Mitte.


Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2004 abzugeben. Die Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte (Deutsche Bundesbank – Filiale Bremen, Konto 290 015 12, BLZ 290 000 00, oder Sparkasse in Bremen, Konto 109 06 46, BLZ 290 501 01) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.


Die Zweitwohnungssteuer hat in der Stadtgemeinde Bremen eine Höhe von 8 Prozent der Nettokaltmiete. Im vergangenen Jahr wurden vom Finanzamt für 2002 rund 474.000 € an Zweitwohnungssteuer eingenommen.


Weitere Informationen und Formulare finden Interessierte im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator im Kapitel „Steuern“.