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Der Senator für Finanzen

"Der Frauenanteil im bremischen öffentlichen Dienst wird weiter steigen"


25.01.2000

Bürgermeister Perschau legt Bericht zur Frauenförderung vor

Aus der heutigen Senatssitzung (25.1.2000):

"Insgesamt sind wir dem Ziel, eine ausgewogene Personalstruktur im bremischen öffentlichen Dienst zu erreichen, einige Schritte näher gekommen", erklärte heute Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau. Anlass ist der erste Bericht zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst, den der Senator für Finanzen heute dem Senat vorgelegt hat. Er ist Bestandteil des Personalcontrollings. Danach belief sich im Kernbereich des bremischen öffentlichen Dienstes im Jahr 1997 der Anteil der Frauen an den Beschäftigten auf 50,7 Prozent. Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen liegt der Frauenanteil bei 54 Prozent. "Gemessen am Bevölkerungsanteil und am Erwerbsverhalten nehmen wir - auch im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft - mit einem Beschäftigungsanteil der Frauen von 51 Prozent eine gute Position ein. Der Frauenanteil an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Insgesamt ist die Gleichstellung in den jüngeren Altersgruppen bereits jetzt besser verwirklicht als bei den älteren. In den Leitungsfunktionen sind Frauen im öffentlichen Dienst deutlich stärker vertreten als in der gewerblichen Wirtschaft. Neben einer veränderten Einstellung der Personalverantwortlichen spielt dabei sicher auch das veränderte Ausbildungs- und Arbeitsmarktverhalten junger Frauen eine wesentliche Rolle", erklärte Bürgermeister Hartmut Perschau.


Der Anteil der weiblichen Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst von 50, 7 Prozent ist geringfügig höher als der Frauenanteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung (49,3 Prozent). Im Vergleich zum Frauenanteil bei den Berufstätigen insgesamt (43,7 Prozent), liegt der öffentliche Dienst mit sieben Prozentpunkten deutlich darüber.


Insgesamt ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten stark altersabhängig. Bis zum Alter von 35 Jahren liegt er bei rund 61 Prozent, bei den über 55-jährigen Mitarbeiterinnen sinkt er auf 43 Prozent.


Im bremischen öffentlichen Dienst sind Frauen überwiegend in den Personalgruppen Erziehungs- und Betreuungs-, Verwaltungs- und Lehrpersonal sowie Raumpfleger tätig.


Mitarbeiterinnen werden vor allem als Angestellte beschäftigt. Nur 38 Prozent der Frauen sind verbeamtet. Die Ungleichverteilung in der Statusgruppe der Beamten ergibt sich überwiegend durch den hohen Anteil der männlichen Beschäftigten im Justizvollzugsdienst, bei der Polizei und der Feuerwehr. Hier sind rund 6,6 Prozent aller Beschäftigten weiblich. Die Frauenquote bei den neu eingestellten Anwärtern für den Polizeidienst liegt hingegen bei 40, 9 Prozent und im Strafvollzugsdienst bei 52,9 Prozent. Bei den Arbeitern ist die Gruppe der Raumpflegerinnen, die fast ausschließlich aus Frauen besteht, mit einem Anteil von 65 Prozent vertreten.Bei den Beamten und Angestellten ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren leicht angestiegen.75 Prozent der Mitarbeiterinnen sind im mittleren und gehobenen Dienst beschäftigt. Das entspricht auch der Struktur bei den männlichen Kollegen.In den unteren Entlohnungsstufen sind Frauen deutlich überrepräsentiert. In den hohen Stufen sind sie unterrepräsentiert, aber die Anteile steigen dort kontinuierlich.


Der Frauenanteil an Leitungsfunktionen (Dienststellen-, Abteilungs-, Refe-rats- und Sachgebietsleitungen) beläuft sich im öffentlichen Dienst in Bremen auf 22,5 Prozent. Es ist zu erwarten, dass dieser Anteil in Zukunft wachsen wird, da der Frauenanteil im höheren Dienst bei den unter 35-jährigen bei 50 Prozent liegt. In der gewerblichen Wirtschaft liegt der Frauenanteil in allen Funktionsebenen bei rund 13 Prozent.


Etwas mehr als die Hälfte der weiblichen Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitquote variiert mit dem Familienstand. Verheiratete Frauen ohne Kinder befinden sich häufiger in Teilzeitbeschäftigung (rund 52 Prozent) als ledige ohne Kinder (19 Prozent). Bei Mitarbeiterinnen mit Kindern beträgt die Teilzeitquote rund 61 Prozent.


Beim Wechsel in eine höhere Entlohnungsstufe waren weibliche Beschäftigte zu 52,5 Prozent beteiligt.


Landesbeauftragte für Frauen: Konsequentere Gleichstellung von Frauen


Die Bremische Gleichstellungsstelle begrüßt in ihrer Stellungnahme zu dem Bericht, dass die Berichterstattung zum Landesgleichgestellungsgesetz (LGG) erstmalig in das Personalcontrolling durch den Senator für Finanzen aufge-nommen worden ist. Dadurch wird eine bessere Übersicht über die Beschäftigungssituation von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Bremen ermöglicht.

Ulrike Hauffe, Bremer Landesbeauftragte für Frauen: "Der Bericht macht allerdings die anhaltende Benachteiligung von Frauen sichtbar:

  • Nur 11,2 % (+ 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr) der Frauen sind im höheren Dienst beschäftigt (Männer 24,2 %); im einfachen Dienst sind es 13,9 % (Männer 0,9 %).

  • Von allen Beschäftigten des höheren Dienstes sind 32,3 % (+ 0,5 %) Frauen; im einfachen Dienst sind es 94,1 %.

  • Der Frauenanteil bei den Beamten beträgt 35,4 % (+0,6 %). Der Anteil der Beamtinnen des höheren Dienstes liegt bei 26,7 % (+ 0,4 %).

  • Abteilungsleitungen liegen nur zu 12,3 % in der Hand von Frauen."


Angesichts der restriktiven Personalpolitik im öffentlichen Dienst ist die Einstellung von Frauen als Mittel der Frauenförderung äußerst eingeschränkt. Umso deutlicher müsste nach Meinung der Landesfrauenbeauftragten das Instrument der Beförderung genutzt werden. Eine proportionale Beteiligung der Frauen an den Beförderungen wäre das mindeste, um künftige Strukturverbesserungen erwarten zu können. Hier allerdings hapert es deutlich:

  • im gehobenen Dienst wurden bei einem Frauenanteil von 51,5 % Frauen bei den Beförderungen mit 30,6 % beteiligt,

  • im höheren Dienst waren es bei einem Frauenanteil von 32,3 % nur 19,6 %.


Dem gegenüber schließt der Bericht aus dem Frauenanteil von 61 % bei den unter 35-jährigen insgesamt und 50,0 % im höheren Dienst, dass die ungleiche Verteilung von Beschäftigungs- und Aufstiegschancen vor allem ein Problem der Vergangenheit sei. Dazu ist anzumerken, dass der Frauenanteil bei den Abgängen bis zum Alter von 32 Jahren 83,5 % betrug und die Frauen bei den befristeten Verträgen überproportional vertreten sind. Die erwarteten Auswirkungen eines 50 %-igen Anteils von Frauen bei den unter 35-jährigen relativieren sich, wenn man sich vor Augen führt, dass dieses 3,3 % der beschäftigten Frauen sind. In absoluten Zahlen sind dieses 68 Frauen.


Es gibt immer noch Bereiche, die die Vorschriften des LGG nicht beachten. Bei der Polizei wurde - obgleich es 725 Bewerberinnen gab - wieder einmal die Ausbildungsquote mit der Einstellung von 18 Frauen (= 36 %) deutlich unterschritten.

In ihrer Stellungnahme zum letzten Bericht über die Umsetzung des LGG hatte die Gleichstellungsstelle einen stärkeren Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen bei Stellenbesetzungen gefordert. Dieser Bericht zeigt erfreulicherweise, dass sich der Frauenanteil bei den Neueinstellungen leicht erhöht hat.


Für den Berichtszeitraum lässt sich weiter feststellen, dass eine wachsende Zahl Dienststellen Frauenförderpläne erstellt haben. Diese enthalten allerdings oft keine Zeit- und Zielvorgaben. Noch immer haben eine große Anzahl der Dienststellen keine Frauenbeauftragten.


Nach wie vor ist das Problem der Freistellung bzw. Entlastung der Frauenbeauftragten von ihren dienstlichen Aufgaben in vielen Dienststellen nicht befriedigend gelöst. Eine größere Anzahl der Frauenbeauftragten hat Schwierigkeiten, den Anforderungen ihres Amtes gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Dienstposten auszufüllen.

In vielen Dienststellen ist die Information und Beteiligung der Frauenbeauftragten noch immer nicht so selbstverständlich wie die des Personalrats.


Die Landesbeauftragte für Frauen: Zur Realisierung einer Personalstruktur, die der Anforderung des LGG entspricht, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden."