06.03.2001
Aus der heutigen Senatssitzung:
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute die Eckwert-Entwürfe für den Doppelhaushalt der Jahre 2002 und 2003 beschlossen. „Wir zeigen damit unsere Entschlossenheit, den Konsolidierungskurs bis 2005 erfolgreich abzuschließen. Alle Bereiche tragen solidarisch die Notwendigkeiten mit, die sich aus der extremen Haushaltsnotlage ergeben. Es bleibt das oberste Ziel, durch Einsparungen, Umbau der öffentlichen Verwaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft die Abhängigkeit von Sanierungszahlungen bis zum Jahr 2005 zu beenden“, erklärten heute der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr.Henning Scherf und Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau.
Die Sanierungspolitik beruht auf drei Säulen:
„Mit diesem Maßnahmenbündel dokumentieren wir die eigenen Anstrengungen, nach dem Auslaufen der Sanierungszahlungen ab 2005 einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen zu können, wie es das Finanzausgleichsgesetz des Bundes und das Sanierungssicherstellungsgesetz der Bremischen Bürgerschaft vorsehen. Allen Ressorts verlangt dies außergewöhnliche Anstrengungen und ein hohes Maß an Kreativität und Veränderungsbereitschaft ab.
Wir leugnen dabei nicht die Haushaltsrisiken, die sich unter anderem aus weiteren Lastenverschiebungen des Bundes auf die Länder ergeben können“, erklärte Finanzsenator Perschau.
Zum weiteren Verfahren: Bis Mitte Juni dieses Jahres werden die Ressorts auf der Grundlage der beschlossenen Eckwerte ihre Haushalte aufstellen, dann wird der Senat dazu beschließen. Ende September soll die Erste Lesung in der Bürgerschaft erfolgen, im Anschluß daran die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuß. Die Zweite Lesung ist für die Dezember-Sitzung der Bürgerschaft geplant.
Beschäftigung statt Sozialplan
Der Senat will auch die Personalüberhänge, die beim Umbau der öffentlichen Verwaltung in Bremen entstehen, künftig wirkungsvoller als bisher umsteuern. „Wir wollen alle Möglichkeiten der Umsteuerung intensiver als bisher ausschöpfen und alle Maßnahmen, die die Fluktuation erhöhen, nutzen“, erklärte dazu Finanzsenator Hartmut Perschau. Bis zum Juni 2001 wird der Senator für Finanzen Instrumente dazu entwickeln. Dabei bleiben betriebsbedingte Kündigungen auch künftig ausgeschlossen.
„Erhebliche Aufgabenreduzierungen, betriebliche Reorganisationsmaßnahmen und Kapazitäts- und Personalbedarfsüberprüfungen führen in einigen Bereichen absehbar zu Personalüberhängen. Deshalb müssen wir jetzt die Weichen für eine Umsteuerung des Personals im bremischen öffentlichen Dienst stellen. Darunter fällt die sozialverträgliche Reduzierung von Personal ebenso wie die verstärkte Förderung von Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Finanzsenator Perschau. Dazu gehört zum einen die verstärkte Aktivierung des internen Arbeitsmarktes durch die bereits erfolgreich beim Senator für Finanzen arbeitende Personalbörse, das ‚Arbeitsamt der bremischen Verwaltung‘. „Wir wollen hier auch Anreize entwickeln, die die Beschäftigten motivieren, sich auf freiwilliger Basis innerhalb des internen Arbeitsmarkts auf andere Dienstposten zu bewerben“, so Senator Perschau.
Zum anderen gehören dazu insbesondere die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen (58er-Regelung), die Altersteilzeit und Abfindungsregelungen. Senator Perschau: „Hier werden wir auf die Beschäftigten zugehen und ihnen entsprechende Angebote machen.“ Ergänzt werden soll dies durch die Einrichtung einer „Transferstelle“ für Personalumsteuerung beim Senator für Finanzen, die mit der Bremer Arbeit GmbH bei Umschulungsmaßnahmen zusammenarbeiten wird. Die Beschäftigten würden – gegebenenfalls nach Qualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahmen - befristet oder dauerhaft an andere Behörden oder Betriebe innerhalb oder außerhalb des „Konzerns Bremen“ vermittelt werden können.
Der Beitrag des Personalhaushalts zur Sanierung des Landes und der Stadtgemeinde geht davon aus, dass die Personalumsteuerung unter verläßlichen und sozialverträglichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten stattfindet, die zur notwendigen Personalkostensenkung sowohl Personalreduzierung als auch Beschäftigungssicherung unter erheblich veränderten personalwirtschaftlichen Strukturen und Bedingungen verbindet. Das Konzept soll deshalb mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und dem Gesamtpersonalrat erörtert werden.