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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau: Kurswechsel beim Umgang mit öffentlichen

Liegenschaften

13.03.2001

„700 Millionen-Programm zur Sanierung der öffentlichen Gebäude“

Finanzsenator Hartmut Perschau hat heute ein umfassendes Sanierungsprogramm für die öffentlichen Gebäude des Landes und der Stadtgemeinde Bremen angekündigt. „Wir wollen in den kommenden sieben Jahren Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Polizeireviere und andere öffentliche Gebäude in Bremen grundlegend sanieren und den Sanierungsstau von rund 700 Millionen Mark zügig beseitigen. Die Bremerinnen und Bremer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen der Staat Gebäude zur Verfügung stellt, die den privaten Standards entsprechen. Um den Sanierungsstau und den damit verbundenen Werteverfall der öffentlichen Gebäude zügig abbauen zu können, müssen wir einen grundlegenden Kurswechsel im Umgang mit öffentlichen Liegenschaften vollziehen“, erklärte heute Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau.

„Wir müssen im Umgang mit den öffentlichen Liegenschaften grundlegend umsteuern, weil bisher

  • die Sanierungskosten zu hoch sind. Aufgrund der zeitverzögerten Bereitstellung kameraler Haushaltsmittel liegen die Sanierungskosten um rund 30 Prozent höher als bei rechtzeitiger Bereitstellung der Mittel;
  • die Vergabewege und die Verwirklichung von Sanierungsmaßnahmen zeit- und kostenaufwendiger sind als in der Privatwirtschaft.

Wir brauchen in Zukunft

    den Wechsel von der kameralen zur betriebswirtschaftlichen Mittelbereitstellung und eine Beschleunigung der Vergabewege und der Realisierung der Maßnahmen“,

so der Finanzsenator.

Konkret werden wir dem Senat empfehlen:

Die Überführung aller Immobilien in ein Sondervermögen, wie es die Landeshaushaltsordnung ermöglicht (§ 26 Absatz 2 LHO). Das Ziel, eine GmbH & Co. KG zu gründen, kann später verfolgt werden.

Die Finanzierung soll durch hypothekenähnliche Darlehen erfolgen, so dass nach Abbau des Sanierungsstaus das Sondervermögen (später die GmbH & Co. KG) über ein Anlagevermögen von rund 5,3 Milliarden Mark verfügt, einen Darlehensbestand von rund 700 Millionen und über ein Eigenkapital von nach wie vor 4,6 Milliarden Mark.

Die jährlich fälligen Zahlungen für Zinsen und Tilgung der Darlehen belaufen sich (bei 6 % Zins und 1 % Tilgung) auf 7 Millionen Mark im Jahr 2003; 14 Millionen Mark im Jahr 2004; 21 Millionen Mark 2005; 28 Millionen Mark 2006; 35 Millionen Mark 2007; 42 Millionen Mark 2008 und 49 Millionen Mark ab dem Jahr 2009.

Die nach dem Abbau des Sanierungsstaus erforderlichen zusätzlichen kameralen Ausgaben von rund 49 Millionen Mark refinanzieren sich durch zukünftige Wirtschaftlichkeitseffekte des Vorziehens.

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Abbau des Sanierungsstaus erhebliche Chancen zur Minderung des Energieverbrauchs des öffentlichen Gebäudebestandes eröffnet. Dies trägt sowohl zu Einsparungen als auch zur Entlastung der Umwelt bei.

„Unser Vorhaben darf nicht an mangelnder Flexibilität der Verwaltung scheitern. Wir wollen den Sanierungsstau zügig abbauen. Deshalb müssen für Teile des Programms private Dienstleister eingeschaltet werden. Für jede Sanierungsmaßnahme muss die Wirtschaftlichkeit ihres Vorziehens gegenüber einer zeitlich verzögerten kameralen Finanzierung belegt werden.

Über die Verteilung der Mittel zum Abbau des Sanierungsstaus entscheiden die nutzenden Ressorts über den Senat. Auf parlamentarischer Ebene wären die Beschlüsse am besten durch einen Liegenschaftsausschuss zu fassen und zu kontrollieren. Erste Priorität sollten bürgergenutzte öffentliche Gebäude haben, dann sollten verwaltungsgenutzte Gebäude folgen.

Der hier vorgeschlagene Weg ist Bestandteil der Neuordnung des Liegenschaftswesens der Freien Hansestadt Bremen, die weitere Maßnahmen - wie die Flächenoptimierung – mit erheblichen Einsparpotenzialen beinhalten wird. Sie werden in Kürze im Senat beraten werden.

Das Land und die Stadtgemeinde Bremen verfügen über 14,9 Millionen Quadratmeter bebaute Grundstücksfläche mit 1.784 eigenen Gebäuden und rund 2,2 Millionen Bruttogeschossfläche. Die Gebäudewerte (Wiederbeschaffungszeitwert) belaufen sich auf rund 2,3 Milliarden Mark, hinzu kommen die dazugehörigen Grundstückswerte in gleicher Höhe. Sanierungsnotwendigkeiten bestehen an nahezu allen Gebäuden.