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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Fachkräfte aus den Horten sollen vorrangig Grundschulkinder betreuen

07.03.2000

Sozialsenatorin Hilde Adolf und Bildungssenator Willi Lemke vereinbaren enge Kooperation

Für die Betreuung der Kinder im Rahmen der „"verlässlichen Grundschule“ sollen vorrangig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Hortgruppen der Kindertagesheime (KTH)/Horthäuser vorgesehen werden. Dies ist das formulierte Ziel in einer Vereinbarung zwischen Sozialsenatorin Hilde Adolf und Bildungssenator Willi Lemke, die eine enge Kooperation vorsieht. Damit soll eine gemeinsame Planung und eine erfolgreiche Umsetzung der "verlässlichen Grundschule" in der Stadt Bremen ermöglicht werden.

"Die Grundlage für diese Vereinbarung ist unsere feste Absicht, den Grundschulkindern die Bewältigung ihres Tagesablaufs zu erleichtern", betonten Hilde Adolf und Willi Lemke. Deshalb werde es keine für alle gültige, starre Regelung geben, sondern vor Ort werde innerhalb des vereinbarten Rahmens nach der optimalen Lösung gesucht. "Auch die Fachkräfte in den Horten, die durch die verlässliche Grundschule frei würden, haben somit die Perspektive, in die Betreuungsarbeit der Schulen eingebunden zu werden", betonte Senatorin Adolf.

Beide Senatoren wollen gemeinsam sicherstellen, dass mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 Grundschüler und Grundschülerinnen zwischen 8 und 13 Uhr gut versorgt werden. Festgelegt sind dazu erarbeitete Grundsätze in einer Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit von Grundschulen und den städtischen KTHs/Horthäusern.

Sie sieht vor, dass für jeden Standort individuelle Kooperationen vereinbart werden. Die Leitungen jeweils beider Einrichtungen verständigen sich darauf, wie ihre Zusammenarbeit aussehen wird. So kann beispielsweise auch verabredet werden, dass das KTH/Horthaus die Betreuung außerhalb des Unterrichts komplett oder teilweise organisatorisch sicherstellt. Die Räume des KTH/Horthauses und der Schule sollen gleichermaßen für die Betreuungsangebote genutzt werden. Um einen Wechsel bei den Bezugspersonen zu vermeiden, können die im Hort angemeldeten Kinder im Anschluss an den Unterricht im Hort betreut werden. Dies gilt auch für Kinder, die nur in der "verlässlichen Grundschule“ angemeldet sind, wenn noch Platz in der Gruppe ist.

Bis Ende März haben die Leiterinnen und Leiter von Grundschulen, Kindertagesheimen und Horthäusern nun Zeit, den beiden Senatsressorts mitzuteilen, welche standortbezogenen Kooperationen und Konzepte verabredet wurden.