Innensenator Ulrich Mäurer unterstützt in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesinnenminister zusammen mit den Innenministern aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie dem Innensenator aus Hamburg eine Initiative aus Niedersachsen zur ersatzlosen Abschaffung des Sprachtests beim Ehegattennachzug. Die Regelung soll im Rahmen des neuen Gesetzentwurfes zur Neubestimmung des Bleiberechts gestrichen werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 10. Juli 2014 entschieden, dass die 2007 eingeführten Sprachtests für den Ehegattennachzug mit dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei nicht vereinbar seien. Der Gerichtshof hatte dabei betont, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei. Der EuGH hatte sich mit seiner Entscheidung allerdings nur auf Ehegatten türkischer Staatsangehöriger bezogen. Gemeinsam mit seinen Kollegen ist Mäurer überzeugt, dass eine Übertragbarkeit des Urteils auch auf alle ausländischen Staatsangehörigen der richtige Weg wäre.
Die seit 2007 bestehende Regelung sollte ursprünglich Zwangsehen verhindern helfen und die Weichen für eine gelingende Integration der Zuziehenden stellen. Tatsächlich stellte sich die Regelung in der Praxis als großes Hemmnis heraus. Ehegatten mussten teils Jahre warten, bis sie zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen konnten. Vor der Entscheidung des EuGH hatte sich Innensenator Ulrich Mäurer bei den anderen Bundesländern für eine entsprechende Streichung der bisherigen Regelung eingesetzt. Mäurer: "Die Pflicht zu einem Sprachtest schießt über das Ziel, Zwangsehen zu verhindern, weit hinaus. Der fehlende Sprachnachweis führt automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung, ohne dass die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können." Im Rahmen des Familiennachzugs seien Ausländerinnen und Ausländer zudem nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen, wenn sie sich nicht zumindest in einfacher Sprache verständigen könnten. Diese Regelung reiche aus, Integrationsförderung und Spracherwerb auch nach der Einreise zu sichern. Werde der Integrationskurs in Deutschland nicht besucht, siehe das Aufenthaltsgesetz als Sanktionsmöglichkeit vor, den Aufenthaltstitel auf nur ein Jahr zu befristen, so Mäurer.