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Weniger Behördengänge und stärkere Digitalisierung

31.03.2023

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (29. März 2023) einen Gesetzesentwurf der Bundesinnenministerin zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen, die weitreichende Folgen für die Arbeit des Bürger- und Migrationsamtes hat. Durch die Änderungen werden viele Vorgänge für Bremerinnen und Bremer und auch für die Verwaltung vereinfacht und entschlackt, ohne dabei auf Sicherheitsaspekte verzichten zu müssen. Bisher waren viele Behördengänge erforderlich, wenn man ein Ausweisdokument beantragen, verlängern oder abholen wollte. Durch die Anpassungen soll das anders werden und notwendige Behördengänge werden zukünftig auf ein Minimum reduziert.

Innensenator Ulrich Mäurer und Finanzminister Dietmar Strehl: "Wir unterstützen die geplanten Änderungen für eine bürgerfreundliche und digitalere Verwaltung."

Derzeit müssen für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten mindestens zwei Behördengänge getätigt werden. Ein Termin zur Beantragung des Dokumentes und einen zur Abholung. Zukünftig soll der Direktversand von Identitätsdokumenten möglich sein, wodurch das Dokument kostenpflichtig zur Wohnadresse geschickt werden kann.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Ich hoffe, dass die Gebühr für den Direktversand von Dokumenten sehr gering ausfällt, damit das Angebot von möglichst vielen Bremerinnen und Bremern genutzt wird und Tausende von Kurzterminen entfallen können."

Bisher kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass statt eines Reisepasses beantragt werden, dieser ist jedoch nur ein Jahr gültig und kann maximal fünf Mal verlängert werden. Jährlich muss dieser Kinderreisepass für Auslandsreisen beim Bürgeramt verlängert werden, wobei er jedoch auch nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird. In Anbetracht des großen Aufwandes für Bremerinnen und Bremer, aber auch der Verwaltung soll der Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft werden. Eltern sollen ab dann einheitlich ausschließlich den normalen Reisepass beantragen können. Allein, dass Eltern nicht mehr jährlich den Kinderreisepass verlängern müssen, wird zu einer entspannten Terminsituation beim Bürgeramt führen; eine immense Anzahl von Terminen sind nicht mehr erforderlich. Für Eltern, die dies bisher bei der Planung Ihrer Reise jedes Jahr aufs Neue rechtzeitig berücksichtigen mussten, wird der Aufwand abgeschafft.

Finanzsenator Dietmar Strehl: "Der Senator für Finanzen in Bremen entwickelt Lösungen für die digitale Verwaltung. Daher weiß ich: Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Leben der Bürgerinnen und Bürger einfacher machen. Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens bringt uns auf diesem Weg einen Schritt voran. So muss es weitergehen, damit wir für unsere Bürgerinnen und Bürger weitere Leistungen online anbieten können."

Weitere geplante Änderungen sind:

  • Um Jugendlichen eine sichere Möglichkeit für die Nutzung von für sie zugänglichen Plattformen und Sozialen Medien zu gewährleisten, soll das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden.
  • Auch der Verwaltungsaufwand bei einem Umzug soll für die Behörden digitalisiert werden. Bisher wird die vorherige Meldebehörde meistens per Fax von der neuen Meldebehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Person aus dem Register umgezogen ist. Zukünftig soll es der Meldebehörde, in deren Ortschaft eine Person zugezogen ist, möglich sein, automatisiert und ohne Zeitverzögerung auf die vorherigen Daten der bisherigen Meldebehörde zuzugreifen.
  • Die Aufenthaltstitel, die derzeit durch Klebeetiketten ausgestellt werden, sollen künftig die Ausnahme sein. Alle Antragstellerinnen und alle Antragsteller sollen einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten und damit in der Lage sein, die Online-Funktion wie beim Personalausweis nutzen zu können.
  • Auch die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll vereinfacht werden, indem die Datenverarbeitungsprozesse modernisiert werden. So soll es den Sicherheitsbehörden möglich sein, bei berechtigtem Interesse Fotos zu jeder Zeit abrufen zu können.

Damit alle gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden können, muss der Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Die erforderliche Verordnung wird erarbeitet und soll im Herbst 2023 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.

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