Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (29. März 2023) einen Gesetzesentwurf der Bundesinnenministerin zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen, die weitreichende Folgen für die Arbeit des Bürger- und Migrationsamtes hat. Durch die Änderungen werden viele Vorgänge für Bremerinnen und Bremer und auch für die Verwaltung vereinfacht und entschlackt, ohne dabei auf Sicherheitsaspekte verzichten zu müssen. Bisher waren viele Behördengänge erforderlich, wenn man ein Ausweisdokument beantragen, verlängern oder abholen wollte. Durch die Anpassungen soll das anders werden und notwendige Behördengänge werden zukünftig auf ein Minimum reduziert.
Innensenator Ulrich Mäurer und Finanzminister Dietmar Strehl: "Wir unterstützen die geplanten Änderungen für eine bürgerfreundliche und digitalere Verwaltung."
Derzeit müssen für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten mindestens zwei Behördengänge getätigt werden. Ein Termin zur Beantragung des Dokumentes und einen zur Abholung. Zukünftig soll der Direktversand von Identitätsdokumenten möglich sein, wodurch das Dokument kostenpflichtig zur Wohnadresse geschickt werden kann.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Ich hoffe, dass die Gebühr für den Direktversand von Dokumenten sehr gering ausfällt, damit das Angebot von möglichst vielen Bremerinnen und Bremern genutzt wird und Tausende von Kurzterminen entfallen können."
Bisher kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass statt eines Reisepasses beantragt werden, dieser ist jedoch nur ein Jahr gültig und kann maximal fünf Mal verlängert werden. Jährlich muss dieser Kinderreisepass für Auslandsreisen beim Bürgeramt verlängert werden, wobei er jedoch auch nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird. In Anbetracht des großen Aufwandes für Bremerinnen und Bremer, aber auch der Verwaltung soll der Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft werden. Eltern sollen ab dann einheitlich ausschließlich den normalen Reisepass beantragen können. Allein, dass Eltern nicht mehr jährlich den Kinderreisepass verlängern müssen, wird zu einer entspannten Terminsituation beim Bürgeramt führen; eine immense Anzahl von Terminen sind nicht mehr erforderlich. Für Eltern, die dies bisher bei der Planung Ihrer Reise jedes Jahr aufs Neue rechtzeitig berücksichtigen mussten, wird der Aufwand abgeschafft.
Finanzsenator Dietmar Strehl: "Der Senator für Finanzen in Bremen entwickelt Lösungen für die digitale Verwaltung. Daher weiß ich: Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Leben der Bürgerinnen und Bürger einfacher machen. Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens bringt uns auf diesem Weg einen Schritt voran. So muss es weitergehen, damit wir für unsere Bürgerinnen und Bürger weitere Leistungen online anbieten können."
Weitere geplante Änderungen sind:
Damit alle gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden können, muss der Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Die erforderliche Verordnung wird erarbeitet und soll im Herbst 2023 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
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