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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Finanzierung der Frauenhausaufenthalte in Bremen

30.11.2022

Die städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz hat in ihrer gestrigen Sitzung (29. November 2022) die Erhöhung der Finanzierung der nicht finanzierten Belegtage für 2022 der Frauenhäuser zur Kenntnis genommen. Seit 2014 werden infolge eines Beschlusses der bremischen Bürgerschaft über Zuwendungen die nicht finanzierten Belegtage der Frauenhäuser erstattet. Dafür sind im Haushalt für die Stadt Bremen jährlich 30.000 Euro vorgesehen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren reichte auch in diesem Jahr dieser Sockelbetrag nicht aus. In der betreffenden Haushaltsstelle sind keine Restmittel vorhanden. Für 2022 sind den Frauenhäusern bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 1.059 nicht finanzierte Belegtage in Höhe von 45.594 Euro entstanden, so dass zusätzliche Mittel in Höhe von 15.594 Euro benötigt werden. Der Fehlbedarf wird aus dem Haushalt der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gedeckt. "Am Dienstag haben wir uns als Land Bremen beim Runden Tisch Istanbul-Konvention mit Bund, Ländern und Kommunen dafür eingesetzt, dass es für die Finanzierung der Frauenhäuser in Deutschland einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Rahmen braucht. Wir hoffen nun auf eine rasche Entscheidung auf Bundesebene. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen eingerichtet. Ganz wichtig ist es, dass wir bei der Festlegung keine Mindeststandards schaffen und bereits bestehende hohe Standards in den Ländern und Kommunen erhalten bleiben. Außerdem sollte allen Frauen davon befreit werden für ihren Gewaltschutz zahlen zu müssen.", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Die Frauenhäuser in Bremen werden seit 2001 über Leistungsentgelte finanziert. Das mit den Frauenhäusern vereinbarte Leistungsentgelt setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale (Unterkunft), einer Maßnahme-Pauschale (Betreuung, Förderung und Anleitung) sowie einem Investitionsbetrag (Bereitstellung und Erhaltung der betriebsnotwendigen Anlagen). Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass Frauen zunächst ihr eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen. Die mit dieser Finanzierung verbundenen Lücken wurden sowohl in Bremen als auch bundesweit breit beschrieben und problematisiert. Ein Rechtsgutachten der Bundesregierung fasst sie zusammen. Nicht finanziert waren bei diesem Modell Frauen ohne Leistungsansprüche: Studentinnen, Schülerinnen, EU-Bürgerinnen, Frauen ohne Aufenthaltsstatus und Frauen mit Residenzpflicht an dem Ort, wo sie nicht mehr sicher sind, sowie Frauen mit einem Einkommen, das über die Bemessungsgrenzen hinausgeht. Um auch den Aufenthalt dieser Frauen abzusichern, wurde der Sockelbetrag geschaffen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de