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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Geldwäscheprävention – Gemeinsame Aktion von Bund und Ländern

05.12.2019

Die Freie Hansestadt Bremen hat Ende November gemeinsam mit den anderen Bundesländern im Bereich der Geldwäscheprävention an der erstmaligen Durchführung einer "Konzertierten Aktion" unter Federführung der Financial Intelligence Unit (FIU)* teilgenommen. Im Rahmen der konzertierten Aktion fanden in sämtlichen Bundesländern Prüfungen bei Kfz-Händlern, insbesondere bei Kfz-Gebrauchthändlern, durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden statt. Dabei wurde geprüft, ob die Kfz-Händler, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, den sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten nachkommen.

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz im Kfz-Bereich sind diejenigen Händler, die Bargeldgeschäfte ab 10.000 Euro abschließen.
Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder (z. B. aus dem Drogen- oder Waffenhandel) in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Hintergrund der gemeinsamen Prüfung durch Bund und Länder ist, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhebliche Auswirkungen haben; Sie können nicht nur den Ruf und die Stabilität von Unternehmen, die für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden, nachhaltig schädigen, sondern auch beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden für die Bundesrepublik Deutschland anrichten.

Ziel des Geldwäschegesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz legt bestimmten Unternehmen und Personen, eben den Verpflichteten, besondere Sorgfaltspflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen. Weiterhin sollen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz dazu beitragen, dass die Unternehmen selber vor Missbrauch durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Zu den Verpflichteten im Nichtfinanzsektor gehören beispielsweise gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.

In Bremen ist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa für den Bereich der Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor einerseits Fachaufsichtsbehörde und andererseits zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des Geldwäschegesetzes für die Stadtgemeinde Bremen. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa informiert betroffene Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten und über zu treffende Maßnahmen, um nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Weiterhin kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und ahnden etwaige Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern.

Weitere detaillierte Informationen über geldwäscherechtliche Pflichten, sowie sämtliche Merk- und Formularblätter können auf der Geldwäschepräventions-Webpage der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa unter www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe/gewerbeangelegenheiten/geldwaeschepraevention heruntergeladen werden.

Unternehmen können sich auch direkt per Mail an die Fachabteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wenden geldwaeschepraevention@wah.bremen.de.

*Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Als "Intelligence-Einrichtung" führt die FIU strategische und operative Analysen der von den Verpflichteten (§ 2 Geldwäschegesetz [GwG]) übersendeten Verdachtsmeldungen durch.

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de