26.03.2009
Die gegenwärtig diskutierte Änderung des Ladenschlussgesetzes des Landes Bremen bezieht sich allein auf das touristisch relevante Gebiet der „Havenwelten“ in Bremerhaven. Das hat heute (26.03.) die Behörde von Arbeitssenatorin Rosenkötter klargestellt. Eine mögliche Änderung betreffe dabei allein den § 9 des Gesetzes, in dem die Modalitäten für Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr geregelt sind. Dabei soll vor Ort von den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils durch Rechtsverordnung bestimmt werden, welche Waren zum Verkauf in diesen Gebieten zugelassen sind. In keinster Weise sei aber daran gedacht, andere Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes jetzt oder in Zukunft zu ändern, stellte die Behörde klar.
Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr im Sinne des Ladenschlussgesetzes sind im Land Bremen derzeit die Gebiete Schnoorviertel und Böttcherstraße sowie der Fischereihafen I („Schaufenster Fischereihafen“). Diskutiert werde, künftig auch das Gebiet zwischen Altem Hafen, Museumshafen und Weser in Bremerhaven, in dem die touristischen Attraktionen wie Deutsches Schifffahrtsmuseum, Klimahaus, Auswandererhaus und Tiergrotten liegen, als einen Ort mit besonders starkem Fremdenverkehr mit in das Gesetz aufzunehmen. Das hier liegende Mediterraneo hätte durch seine Lage inmitten dieses Gebietes insofern einen Sonderstatus, den kein anderes Einkaufsgebiet oder -zentrum im Land Bremen erreicht.